Parlamentskorrespondenz Nr. 1191 vom 11.12.2019

SPÖ will Rechtsanspruch auf 4-Tage-Woche und Makler-Provisionen eingrenzen

Erste Lesungen im Nationalrat zu SPÖ-Initiativanträgen

Wien (PK) – Auf Verlangen der SPÖ fanden in der heutigen Nationalratssitzung mehrere Erste Lesungen zu SPÖ-Initiativanträgen statt. Debattiert wurde über einen Antrag des SPÖ-Abgeordneten Josef Muchitsch über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, mit der ein Rechtsanspruch auf eine 4-Tage-Woche geschaffen werden soll. Der Antrag soll dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen werden.

Mit einem Vorstoß zur Änderung des Maklergesetzes will SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher erreichen, dass für Provisionen für Wohnungsmakler das Erstauftraggeber-Prinzip gelten soll. Der Antrag soll im Bautenausschuss behandelt werden.

SPÖ tritt für Rechtsanspruch auf eine 4-Tage-Woche ein

Einen Rechtsanspruch auf eine 4-Tage-Woche will Abgeordneter Muchitsch mit einem weiteren Initiativantrag zur Umsetzung bringen. Unter anderem soll mit der beantragten Änderung des Arbeitszeitgesetzes den ArbeitnehmerInnen ermöglicht werden, eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zehn Stunden auf eine selbst gewählte Zahl von Arbeitstagen zu verteilen. Möglichkeiten, dies abzulehnen, hätte der Arbeitgeber nur, falls der Betrieb darunter leidet, und auch dann könnte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer solange weiter darauf beharren, bis das Arbeits- und Sozialgericht einer etwaigen Klage des Arbeitgebers stattgibt.

SPÖ-Abgeordneter Josef Muchitsch sagte, die ÖVP-FPÖ-Koalition habe als Ausgleich für die Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit eine entsprechende Flexibilisierung der Arbeitszeitverteilung versprochen, ohne dies legistisch umzusetzen. Nun gebe es eine große Chance, die Probleme des Arbeitszeitgesetzes zu beheben, er hoffe daher auf eine sachliche Diskussion. Rudolf Silvan (SPÖ) wies darauf hin, dass sich eine Reihe von Befürchtungen zur Sechzig-Stunden-Woche und zum Zwölf-Stunden-Tag bestätigt hätten. Gerade Klein-und Mittelbetriebe würden unter Druck gesetzt, schwere Arbeitsunfälle nehmen zu. Ein modernes Arbeitszeitgesetz mit einer tatsächlichen Arbeitszeitverkürzung sei daher Gebot der Stunde.

Die Arbeitszeitflexibilisierung sei grundsätzlich der richtige Weg, meinte Christoph Zarits (ÖVP). Eine Vier-Tage-Woche sei vermutlich nicht in allen Branchen praktikabel, aber grundsätzlich müsse der Weg, der bereits beschritten wurde, um auf die Herausforderungen der Arbeitswelt zu reagieren, weitergegangen werden. Der Antrag der SPÖ sei für ihn eher unverständlich, da der Gesetzgeber zwar gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen könne, das weitere sei aber Aufgabe der Sozialpartner.

Die Vier-Tage-Woche werde nur durch das neue Arbeitszeitgesetz überhaupt erst möglich, erklärte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Grundsätzlich sei sie für einen solchen Rechtsanspruch. Im Übrigen hätten sich die Schreckensszenarien in Bezug auf die durch das Arbeitszeitgesetz erreichte Arbeitszeitflexibilisierung nicht bestätigt.     

Markus Koza (Grüne) hielt die Diskussion einer Vier-Tage-Woche für sinnvoll und notwendig. Allerdings müsste diese mit einer echten Arbeitszeitverkürzung einhergehen. In Österreich gebe es lange Arbeitstage, neue Arbeitszeitmodelle seien dringend erforderlich, etwa um vor allem für Männer die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Letztlich führe an einer Arbeitszeitverkürzung kein Weg vorbei.

Gerald Loacker (NEOS) sah im Antrag der SPÖ die Problematik, dass sie darin keine partnerschaftliche Regelung der Frage der Vier-Tage-Woche vorgesehen hat, sondern einen einseitigen Anspruch begründen will.

SPÖ: Provisionen für Wohnungsmakler nur entsprechend dem Erstauftraggeber-Prinzip

Mit einer Änderung des Maklergesetzes will die SPÖ erreichen, dass eine Provision bei Verträgen über Wohnungen und Wohnräume nur unter streng definierten Voraussetzungen gefordert werden kann. Für MaklerInnen soll demnach laut dem von SPÖ-Abgeordneter Ruth Becher eingebrachten Initiativantrag das Erstanbieter-Prinzip gelten. Sie sollen eine Maklerprovision von Wohnungssuchenden damit nur dann verlangen können, wenn ein Vertrag über Wohnungen oder Wohnräume zustande kommt, die dem Makler/der Maklerin noch nicht von der Gegenseite bekannt gegeben worden waren oder ihm/ihr sonst wie bekannt wurden.

Für solche Vereinbarungen soll laut dem Antrag zudem gelten, dass sie zwingend schriftlich abzuschließen sind. Auch sollen Verträge unwirksam sein, die Wohnungssuchende verpflichten würden, ein Vermittlungsentgelt zu zahlen, das ursprünglich von einem anderen Vertragspartner geschuldet wurde. Verstöße gegen diese Bestimmungen sollen mit bis zu 25.000 € bestraft werden.

Der Wohnungsmarkt sei außer Kontrolle, sowohl Eigentums- als auch Mietwohnungen würden immer teurer, klagte Ruth Becher (SPÖ). Die SPÖ habe daher eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen vorgelegt. Dazu gehöre die Umstellung auf das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen. Das würde internationalen Gepflogenheiten entsprechen und verhindern, dass Kosten auf MieterInnen abgewälzt werden. Maximilian Köllner (SPÖ) setzte sich ebenfalls für leistbares Wohnen ein. Die vorgeschlagene Änderung bei den Maklergebühren würde vor allem auch junge Wohnungssuchende zugutekommen, argumentierte er. Die ÖVP habe im Wahlkampf einiges zu leistbarem Wohnen versprochen, was sie offenbar nun nicht halten wolle. Er hoffe, dass zumindest die Grünen sich an ihre Forderungen aus dem Wahlkampf erinnern werden, falls sie Regierungsverantwortung übernehmen sollten.

Der Antrag der SPÖ orientiere sich am Modell des deutschen Mietrechts, stellte Johann Singer (ÖVP) fest. Die dortigen Erfahrungen mit dem Bestellerprinzip seien nach ihm vorliegenden Informationen jedoch nicht unbedingt positiv. Er teile das Anliegen, Mietkosten zu senken, zwar grundsätzlich, gebe aber zu bedenken, dass man bei Änderungen vorsichtig sein müsse, um sich nicht Probleme einzuhandeln, die man nicht wolle.

Der Vorschlag der SPÖ werde Wohnen um nichts günstiger machen, meinte auch Philipp Schrangl (FPÖ). Die FPÖ habe bereits ein umfassendes Modell für ein Mietrecht vorgelegt, das eine Reihe von Problemen lösen würde, darunter auch die Frage der Maklergebühren. Hier müsse eine faire Regelung geschaffen werden.

Das Bestellerprinzip gelte für alle Dienstleistungen, sagte Nina Tomaselli (Grüne), daher müsse es auch für Maklergebühren gelten. Die hohen Maklerprovisionen würden zudem nicht den tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechen, sondern seien Ausdruck eines überhitzten Marktes. Gute MaklerInnen würden von einem fairen Maklergesetz profitieren, "Glücksritter" hingegen vom Markt verschwinden.

Die NEOS seien bereit, über Maßnahmen zur Entlastung des Wohnungsmarktes zu diskutieren, betonte Felix Eypeltauer (NEOS). Man müsse sich die Vorschläge aber genau ansehen. Auch er argumentierte, die Regelung, die die SPÖ vorschlage, würde mehr Probleme schaffen als lösen. So bestehe die Gefahr, dass für die MieterInnen die Ablösen steigen. Was die SPÖ fordere, sei auch kein Erstbestellerprinzip, sondern laufe zudem darauf hinaus, dass künftig ausschließlich die VermieterInnen Maklergebühren übernehmen müssten. (Fortsetzung Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.