Parlamentskorrespondenz Nr. 1222 vom 18.12.2019

Neu im Sozialausschuss

Anträge der SPÖ und der FPÖ zum Thema Sozialhilfe, FPÖ-Antrag zum Thema Pflege

Wien (PK) – Während die FPÖ auf eine Umsetzung des neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes pocht, fordert die SPÖ eine umfassende Überarbeitung der bundesgesetzlichen Vorgaben, um Armut entgegenzuwirken. Der FPÖ ist außerdem ein höheres Pflegegeld für Personen, die daheim betreut bzw. gepflegt werden, ein Anliegen.

Sozialhilfe: SPÖ fordert Mindestrichtsätze und diskriminierungsfreie Kinderzuschläge

Um ein neues Grundsatzgesetz zur Regelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung zu erarbeiten, drängt die SPÖ auf Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern (139/A(E)). Es brauche eine armutsvermeidende Leistungshöhe und Mindestrichtsätze, die sich an der Höhe der Ausgleichszulage orientieren, statt festgelegter Höchstrichtsätze, macht SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch geltend. Wichtig sind ihm außerdem diskriminierungsfreie Kinderzuschläge, Hilfe zu Arbeit und Qualifikation durch verstärkte Arbeitsanreize und Arbeitsmarktintegration sowie ein Gesamtkonzept zur Sprachenförderung inklusive der Förderung von Deutschkenntnissen. Zudem solle es nicht nur eine persönliche Verpflichtung zu Integrationsmaßnahmen geben, sondern auch einen Rechtsanspruch.

Begründet wird die Initiative von Muchitsch damit, dass die Sozialhilfe bzw. die Mindestsicherung "das letzte Netz" im österreichischen Sozialstaat sind und weitere Kürzungen kontraproduktiv seien. Schon jetzt seien 400.000 Kinder in Österreich von Armut betroffen. Das wirke sich auch auf Gesundheit, Bildung und Ernährung aus. Zudem liege der Anteil der Mindestsicherungsausgaben bei weniger als 0,9% der gesamten Sozialausgaben, hebt Muchitsch hervor. Er sieht daher keine zwingende Notwendigkeit, diese Leistungen weiter einzuschränken.

FPÖ pocht auf Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

Auf eine Umsetzung des vor dem Sommer beschlossenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes pocht hingegen die FPÖ. Die Abgeordneten Dagmar Belakowitsch, Hannes Amesbauer, Peter Wurm und Wolfgang Zanger haben kein Verständnis dafür, dass sich einige Bundesländer weigern, auf Basis der Vorgaben des Bundes landesgesetzliche Regelungen zu beschließen. Damit wird ihrer Ansicht nach klar gegen verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Regelungen verstoßen.

In diesem Sinn fordert die FPÖ die Bundesregierung, insbesondere Sozialministerin Brigitte Zarfl, auf, unverzüglich mit den einzelnen Landesregierungen Kontakt aufzunehmen und die Einhaltung des §10 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes einzumahnen (164/A(E)). Gemäß dieser Bestimmung sind die Länder verpflichtet, bis Ende 2019 Ausführungsgesetze zu erlassen, wobei Übergangsfristen spätestens mit 1. Juni 2021, also zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundsatzgesetzes, auslaufen müssen.

Sowohl der Antrag der FPÖ als auch jener der SPÖ waren vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs eingebracht worden. Dieser hat einzelne Teile des Grundsatzgesetzes aufgehoben.

Höheres Pflegegeld für zu Hause gepflegte Personen

Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ eine finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege. Personen, die zu Hause betreut bzw. gepflegt werden, sollen demnach ab der Pflegestufe drei um 50% mehr Pflegegeld erhalten (146/A(E)). Das wären in der Pflegestufe 3 derzeit 692,70 €, in der Pflegestufe 4 1.016,40 €, in der Pflegestufe 5 1.380,45 €, in der Pflegestufe 6 1.927,80 € und in der Pflegestufe 7 2.533,35 €. Außerdem soll der Zuschlag für Demenzkranke im Falle einer häuslichen Pflege von 25 auf 30 Stunden erhöht werden. Die Situation im Pflegebereich sei dramatisch, argumentieren FPÖ-Chef Norbert Hofer und seine FraktionskollegInnen, wobei sie als größte Herausforderungen den Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal und die Armutsfalle für pflegende Angehörige sehen. (Schluss) gs


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