Parlamentskorrespondenz Nr. 6 vom 07.01.2020

Österreichs Außenpolitik im Zeichen von Menschenrechten, Dialog und Multilateralismus

Bundesregierung legt Außen- und Europapolitischen Bericht 2018 vor

Wien (PK) – EU-Vorsitz, Brexit, Erweiterungsprozess am Balkan, Syrien-Krieg, Migration – 2018 war ein ereignisreiches Jahr für Österreichs Außenpolitik. Der nunmehr vorliegende Außen- und Europapolitische Bericht 2018 (III-74 d.B. und III-696-BR/2019 d.B.), dem entsprechende Berichte über die Jahre 2016 und 2017 angeschlossen sind, liefert einen detaillierten Überblick über die Herausforderungen und Entwicklungen auf fünf Kontinenten und ist dabei von dem Bekenntnis Österreichs zu einer Außenpolitik getragen, die auf Dialog, Vermittlung, Multilateralismus und den Grundprinzipien der Menschenrechte aufbaut.

EU-Ratsvorsitz prägte Österreichs Außenpolitik

Geprägt wurde die österreichische Außen- und Europapolitik in erster Linie durch die turnusmäßige Übernahme des EU-Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 2018, die dritte nach 1998 und 2006. Hier galt es vor allem, angesichts der für Mai 2019 vorgesehenen Wahlen zum Europäischen Parlament und dem damit verbundenen Ende der Legislaturperiode eine Reihe wichtiger Dossiers abzuschließen. Eines der herausfordernden Themen waren zudem die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unterstützte Österreich während seines Ratsvorsitzes die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini aktiv bei der Umsetzung aller in der EU-Globalstrategie identifizierten Schwerpunkte. Österreichs Prioritäten konzentrierten sich dabei unter anderem auf die Bewältigung der mit der Migration verbundenen Herausforderungen, die Förderung der europäischen Perspektive der Länder Südosteuropas, den Ausbau sowie die Stärkung der Östlichen Partnerschaft, die Förderung eines effektiven Multilateralismus sowie auf die Stärkung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). So wurden etwa beim Treffen der AußenministerInnen in Wien Ende August 2018 der Nahostfriedensprozess, die Entwicklungen in Syrien, im Iran und in Südosteuropa sowie die transatlantischen Beziehungen behandelt.

Österreich für verstärkte Kooperation bei Terrorismusbekämpfung

Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl an islamistischen Anschlägen stellte darüber hinaus auch die Kooperation Österreichs bei der Terrorismusbekämpfung einen besonderen Fokus dar. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst wurde ein Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für Südosteuropa erarbeitet, der gemeinsame Ziele und Maßnahmen für alle sechs Partnerstaaten in dieser Region festlegt. Das politisch verbindliche Dokument ist eine wichtige Grundlage für die Bündelung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus, gewaltbereitem Extremismus und Radikalisierung in der Nachbarregion. Überdies legte die österreichische Ratspräsidentschaft die rechtliche Basis für eine verbesserte Mittelausstattung von ExpertInnen im Bereich der Terrorismusbekämpfung in den Vertretungen der EU in Drittstaaten, wodurch vor allem die Sicherheitskooperation gestärkt werden soll.

EU-Perspektive für Südosteuropa bleibt Priorität Österreichs

Ganz oben auf der außenpolitischen Agenda Österreichs befand sich 2018 einmal mehr die Heranführung der Länder des Westbalkans an die Europäische Union. Im Wissen um die zentrale und unverzichtbare Bedeutung einer glaubwürdigen EU-Perspektive für die friedliche und stabile Entwicklung in Südosteuropa ist Österreich innerhalb der Union einer der größten Fürsprecher und politischen Förderer der sechs südosteuropäischen Beitrittswerber im Erweiterungsprozess, heißt es dazu programmatisch im Bericht. Diese außenpolitische Prioritätensetzung spiegelte sich auch im Rahmen des österreichischen EU-Vorsitzes wider. So wurde auf Initiative Wiens im Oktober 2018 erstmals eine Konferenz der für EU-Integration zuständigen MinisterInnen der sechs Beitrittswerber in Tirana veranstaltet. Konkrete Unterstützung im Heranführungsprozess leistete Österreich zudem auch im Wege von EU-finanzierten Verwaltungspartnerschaften (Twinning) sowie kurzfristigen Expertenentsendungen zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung. Österreich engagierte sich unter anderem bei der Heranführung an europäische Standards zu Wasserqualität in Nordmazedonien, bei der Bekämpfung von Geldwäsche in Bosnien sowie bei der Bekämpfung von Menschenhandel in Serbien. Fachwissen stellte Österreich aber auch in den Bereichen Finanzen, Flugsicherheit, Gesundheit, Soziales Wohnen, Landwirtschaft oder beim Kampf gegen Cyber-Kriminalität zur Verfügung.

Türkei: Österreich für Abbruch der Beitrittsverhandlungen

Unverändert blieb Österreichs Haltung zum Beitrittswerber Türkei. Der Bericht erinnert in diesem Zusammenhang an die Schlussfolgerungen der EU vom Juni 2018, in denen festgehalten wurde, dass sich die Türkei aufgrund der anhaltenden und bedenklichen Rückschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, immer weiter von der EU entfernt habe und die Beitrittsverhandlungen dadurch praktisch zum Stillstand gekommen seien. Österreich tritt vor diesem Hintergrund für einen Abbruch der Beitrittsverhandlungen und in Anbetracht der zentralen Rolle der Türkei in den Bereichen Wirtschaft, Sicherheit und Migration für die Ausarbeitung eines europäisch-türkischen Nachbarschaftskonzepts ein, umfasst der Bericht die Position der Bundesregierung.

Südtirol-Autonomie als Modellfall in Europa

Ein eigenes Kapitel widmet der Bericht dem Thema Südtirol. Auf europäischer Ebene komme der Südtirol-Autonomie Modellfunktion für die Lösung von Minderheitenkonflikten zu, heißt es hier. Die Autonomie sei inzwischen gemeinsames Gut der drei in Südtirol lebenden Sprachgruppen, es gelte, sie zu bewahren und dynamisch weiter zu entwickeln. Kein Zweifel bestehe für Österreich, dass die Südtirol-Autonomie völkerrechtlich auch auf dem Selbstbestimmungsrecht beruhe. Der Bericht betont in diesem Zusammenhang auch die engen und freundschaftlichen Beziehungen Österreichs mit Italien und unterstreicht, durch die EU-Mitgliedschaft beider Staaten seien zusätzliche Bindungen entstanden, die auch Südtirol zugutekommen. Was die mögliche Doppelstaatsbürgerschaft für SüdtirolerInnen betrifft, weist der Bericht auf die komplexe Rechtslage und auf den mit Italien in Aussicht gestellten Dialog über die Thematik hin und versichert, dass alle weiteren Schritte unter enger Einbindung der VertreterInnen Südtirols erfolgen werden.

UN-Engagement Österreichs für Menschenrechte, Frieden und Sicherheit

Das Bekenntnis zu Multilateralismus und einer auf Regeln basierenden Weltordnung zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht. Unter diesem Gesichtspunkt sieht die Bundesregierung auch das Engagement  in den Vereinten Nationen, wo Österreich für die Funktionsperiode 2019-2021 in den Menschenrechtsrat gewählt wurde. Aufbauend auf seiner langjährigen außenpolitischen Tradition setzte sich Österreich in der UNO weiterhin für Abrüstung, den Schutz der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten sowie für Frauen, Frieden und Sicherheit ein.

Zu den Schwerpunkten der österreichischen Menschenrechtspolitik zählen die Glaubens- und Gewissensfreiheit, insbesondere der Schutz religiöser Minderheiten, der Schutz von JournalistInnen und die Förderung der Rechte von Kindern sowie deren Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Hohen Stellenwert haben auch die Stärkung der Menschenrechte besonders schutzwürdiger Personen und Gruppen wie Minderheiten sowie von Frauen, die Stärkung der Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen sowie die Umsetzung und Verbreitung des Humanitären Völkerrechts. Darüber hinaus setzt sich Österreich konsequent für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Als Erfolg verbucht der Bericht die von Österreich gemeinsam mit 68 anderen Staaten aus allen Regionen eingebrachte und im Konsens angenommene UN-Resolution zu Menschenrechten in der Rechtspflege. Darüber hinaus beteiligte sich Österreich insbesondere an den Verhandlungen der Resolutionen zum Recht auf Privatsphäre, gegen außergerichtliche Tötungen und Hinrichtungen, für ein Moratorium bei der Anwendung der Todesstrafe, zu Frauen- und Kinderrechten, zu den Rechten älterer Personen sowie zur Bekämpfung von Menschenhandel, Korruption und zum Weltdrogenproblem. Insgesamt habe Österreich durch die inhaltlichen und prozeduralen Aufgaben im Zusammenhang mit dem EU-Ratsvorsitz in den Vereinten Nationen eine sehr sichtbare Rolle gespielt, resümiert der Bericht.

Hervorgehoben wird auch die Teilnahme Österreichs an den friedenserhaltenden Operationen der UNO, wobei der Bericht auch in diesem Bereich auf die langjährige Tradition hinweist. So dienten seit 1960 mehr als 100.000 militärische und zivile MitarbeiterInnen in über 50 friedenserhaltenden und humanitären Missionen. Österreich stellte 2018 im Rahmen der Vereinten Nationen durchgehend rund 200 Soldaten, davon ein Kontingent bei der Interimstruppe der UNO im Libanon, vier Militärbeobachter bei der Organisation der UNO zur Überwachung des Waffenstillstands im Nahen Osten, fünf Stabsoffiziere bei der Friedenstruppe in Zypern, sechs Militärbeobachter bei der UN-Mission für das Referendum in der Westsahara und vier Stabsoffiziere bei der UN-Mission in Mali.

Entwicklungszusammenarbeit in Schwerpunktregionen und humanitäre Hilfe in den Krisengebieten der Welt

Die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern, die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit für die Menschen, sowie die Erhaltung der Umwelt und der Schutz natürlicher Ressourcen stellen nach wie vor die wichtigsten Ziele von Österreichs Entwicklungszusammenarbeit dar. Im Fokus der Projekte und Programme standen dabei die Bereiche Wasser, Energie und Ernährungssicherheit, aber auch Menschenrechte, Friedensförderung und Konfliktprävention. Ausdruck fand dies vor allem in den Schwerpunktregionen Ostafrika, Westafrika, Südliches Afrika, Donauraum/Westbalkan, Schwarzmeerraum/Südkaukasus, Karibik, Himalaya/Hindukusch.

Aktiv engagierte sich Österreich zudem im Rahmen der bilateralen humanitären Hilfe, die vor allem auf außergewöhnliche Krisensituationen im Gefolge von Naturkatastrophen und bewaffneten Konflikten reagiert. So wurden etwa für die Syrienkrise rund 19 Mio. € für Basisversorgung, Entminung, Rehabilitation von Minenopfern sowie Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt. 3,5 Mio. € flossen in Programme zur Bekämpfung der humanitären Notsituation im Irak. Uganda wiederum erhielt aufgrund der anhaltenden Flüchtlingskrise 2 Mio. €. Humanitäre Hilfe leistete Österreich auch im Südsudan sowie in Krisenstaaten wie Libyen, Jemen, Myammar, Afghanistan und in der Demokratischen Republik Kongo. (Schluss) hof