Parlamentskorrespondenz Nr. 26 vom 15.01.2020

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage eines Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2020

Rechtsanwaltliches und notarielles Berufsrecht wird an Fünfte Geldwäsche-Richtlinie angepasst

Wien (PK) - Die Fünfte Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union macht nun auch Anpassungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare notwendig. Ein diesbezügliches Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 (19 d.B.) enthält in diesem Sinn Regelungen betreffend den Umgang mit MandantInnen aus Drittländern mit hohem Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Fokus steht überdies der Schutz von Angestellten von RechtsanwältInnen oder NotarInnen, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden. Weiterer Gesichtspunkt der Novelle ist die Modernisierung der berufsrechtlichen Regelungen im Bereich des rechtsanwaltschaftlichen Gesellschaftsrecht. Im Rechtsanwaltstarifgesetz schließlich sieht der noch von der Übergangsregierung vorgelegte Entwurf die Anhebung bestimmter Bemessungsgrundlagen bzw. Mindest- und Höchstbeträge auf ein zeitgemäßes Niveau vor. (Schluss) hof