Parlamentskorrespondenz Nr. 71 vom 27.01.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge zu den Themen Pflege und persönliche Assistenz

FPÖ pocht auf höheres Pflegegeld für zu Hause gepflegte Personen

Wien (PK) – Die FPÖ pocht auf ein höheres Pflegegeld für zu Hause gepflegte Personen und hat in diesem Sinn einen in der letzten Nationalratssitzung von den anderen Fraktionen abgelehnten Entschließungsantrag am selben Tag wieder eingebracht (211/A(E)). Konkret sollen Personen, die zu Hause betreut bzw. gepflegt werden, ab der Pflegestufe drei um 50% mehr Pflegegeld erhalten. Das wären in der Pflegestufe 3 derzeit 692,70 €, in der Pflegestufe 4 1.016,40 €, in der Pflegestufe 5 1.380,45 €, in der Pflegestufe 6 1.927,80 € und in der Pflegestufe 7 2.533,35 €. Außerdem soll der Zuschlag für Demenzkranke im Falle einer häuslichen Pflege von 25 auf 30 Stunden erhöht werden. Die Situation im Pflegebereich sei dramatisch, argumentieren FPÖ-Chef Norbert Hofer und seine FraktionskollegInnen, wobei sie als größte Herausforderungen den Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal und die "Armutsfalle" für pflegende Angehörige sehen.

SPÖ fordert umfassende Pflegereform…

Nicht nur die Koalitonsparteien wollen im Rahmen der Regierungsarbeit einen besonderen Fokus auf das Thema Pflege richten, auch der SPÖ ist eine umfassende Pflegereform ein Anliegen. Ihr geht es insbesondere um die Schaffung eines Pflegegarantiefonds, die Einrichtung von Pflegeservicestellen in allen Bundesländern als zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sowie um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards im Bereich der Pflege (266/A(E)). Zudem drängt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch darauf, "das Modell Burgenland", also die Möglichkeit für pflegende Angehörige, ihre Leistungen in einem Dienstverhältnis zu erbringen, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Aus dem neu zu schaffenden Pflegegarantiefonds sollen nach Vorstellung der SPÖ sämtliche Pflegeleistungen finanziert werden. Dazu gilt es, die bisherigen Aufwendungen des Bundes und der Länder zusammenzuführen, zudem sollen bei Bedarf zusätzliche Budgetmittel bereitgestellt werden. Aufgabe der Pflegeservicestellen wäre es, pflegedürftige Menschen und ihre Angehörigen in allen Pflege- und Betreuungsbelangen zu unterstützen, etwa was die Evaluierung des Pflegebedarfs, die richtige Auswahl unter den verschiedenen Angeboten, Behördenwege und die Beantragung von Pflegegeld betrifft. Neben bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards in der Pflege sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich erachtet Muchitsch außerdem ein verpflichtendes Kontrollsystem als wichtig.

Anstelle von neun unterschiedlichen Systemen brauche es ein bundesweit einheitliches Pflegesystem, macht die SPÖ in den Erläuterungen geltend.

…und mehr Hilfe bei Demenzerkrankungen

Ein Anliegen ist der SPÖ außerdem mehr Hilfe bei Demenzerkrankungen (265/A(E)). So hält auch sie es für notwendig, eine schwere psychische Beeinträchtigung bzw. Demenz bei der Pflegegeldeinstufung stärker zu berücksichtigen, wobei sie in ihrem Antrag weiter geht als die FPÖ und zumindest eine Verdoppelung des derzeitigen Erschwerniszuschlags von 25 Stunden fordert. Zudem soll beim Ausbau von Pflegedienstleistungen speziell auf die Bedürfnisse dementer Menschen und deren Angehöriger Rücksicht genommen werden, fordert Sozialsprecher Muchitsch, wobei er konkret etwa Tagesbetreuungsmöglichkeiten und alternative Wohnformen wie "Demenz-WGs" anführt. Auch brauche es eine flächendeckende psychosoziale Beratung und Begleitung zur Unterstützung von Angehörigen.

Laut den Erläuterungen zum Antrag leiden aktuell rund 130.000 Österreicherinnen und Österreicher an einer dementiellen Erkrankung. Bis 2050 soll sich die Zahl auf 260.000 verdoppeln.

NEOS urgieren bundeseinheitliche Regelungen für "Persönliche Assistenz"

Ein bundeseinheitliches Konzept für die "Persönliche Assistenz" fordern die NEOS ein (237/A(E)). Sie stoßen sich daran, dass diese Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung nur für den Arbeitsbereich österreichweit einheitlich geregelt ist und über das Sozialministeriumservcie zur Verfügung steht, während für den Freizeitbereich die Länder zuständig sind. Dort gebe es sehr unterschiedliche Regelungen, das Angebot reiche von relativ zufriedenstellend bis praktisch nicht vorhanden, kritisiert Fiona Fielder. Erarbeitet werden soll das Konzept ihr zufolge vom Sozialministerium und vom Ministerium für Arbeit, Familie und Jugend, wobei sowohl die Gruppe der Betroffenen als auch die Länder miteingebunden werden sollen. (Schluss) gs