Parlamentskorrespondenz Nr. 72 vom 27.01.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Änderungen im Berufsausbildungsgesetz vor

Lehrberufe sollen regelmäßig aktualisiert und evaluiert werden

Wien (PK) – Die regelmäßige Aktualisierung und Modernisierung der Lehrberufe und ihrer Ausbildungsinhalte nach dem Stand der Technik und den unternehmerischen Anforderungen sowie die schnellere Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten für die duale Berufsausbildung sind die Hauptstoßrichtungen einer Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (34 d.B.). In diesem Sinn sieht die Regierungsvorlage eine verpflichtende Analyse aller Berufsbilder durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in einem fünfjährigen Turnus vor.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Lehrberufe den jeweils neuesten beruflichen und technischen Standards entsprechen, heißt es in den erläuternden Bemerkungen zum Entwurf. Weiterer Punkt der Novelle ist die Schaffung der Möglichkeit einer Ausbildung mit reduzierter Arbeitszeit auch für Lehrlinge mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Regierung will darüber hinaus die überbetriebliche Ausbildung im Auftrag des AMS stärker auf die Vermittlung in Unternehmen ausrichten. Zu diesem Zweck sollen Betriebskooperationen in Zukunft verpflichtend in die Ausbildung miteinbezogen werden. Neu ist schließlich auch die Bezeichnung "Lehrlingsentgelt", die an die Stelle des Begriffs "Lehrlingsentschädigung" tritt. (Schluss) hof


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