Parlamentskorrespondenz Nr. 98 vom 31.01.2020

Neu im Finanzausschuss

SPÖ-Initiativen zum Einkommensteuergesetz

Wien (PK) – Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) setzt sich für Änderungen im Einkommensteuergesetz ein. Der SPÖ-Finanzsprecher regt an, die Höchstgrenzen für MitarbeiterInnen-Vergünstigungen beim Mittagessen anzuheben, den Spitzensteuersatz weiterhin zu befristen und die Besteuerung von Rehageld vom Anspruchsjahr abhängig zu machen.

SPÖ legt Gesetzesinitiativen zur Verbesserung des Einkommensteuergesetzes vor

Geht es nach Krainer, dann werden die Höchstgrenzen für steuerfreie Vergünstigungen von Mahlzeiten an ArbeitnehmerInnen angehoben. Diese freiwillig gewährten Vergünstigungen sollen bis zu einem täglichen Wert von 8 € steuerfrei sein, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zum dortigen Konsum eingelöst werden können, heißt es in der Gesetzesintitiative. Gutscheine, die auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden können und somit nicht sofort konsumiert werden müssen, sollen bis zu 2 € täglich steuerfrei sein. Damit würden die seit 2005 geltenden Grenzen von 4,40 € und 1,1 € inflationsangepasst und die Regelung lebensnahe gestaltet, argumentiert Krainer (228/A). Die Regelung soll mit 1.1.2021 in Kraft treten.

Österreich habe ein Steuerstrukturproblem, mach Krainer in einem weiteren Vorstoß geltend, über 80% der Steuern und Abgaben würden von ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen finanziert, unter 20% komme von Kapital und Vermögen. Daher sei es der SPÖ ein Anliegen, den derzeit geltenden Spitzensteuersatz von 55%, auch nach Ablauf der Befristung Ende 2020 unbefristet weiterbestehen zu lassen (225/A(E)). Ohne einen derartigen Beschluss laufe die befristete Regelung aus und es werde erneut der zuvor geltende Steuersatz von 50% gültig, so Krainer in seinem Entschließungsantrag. Dieser zielt darauf ab, die Befristung um ein Jahr zu verlängern (229/A). Auch hier sollen die Regelungen mit 1.1.2021 in Kraft treten.

Mit einem anderen Antrag, der sich ebenfalls auf eine Änderung des Einkommensteuergesetzes bezieht, will Krainer Steuernachteile im Zusammenhang mit der Besteuerung von Rehageld bzw. Krankengeld ausglätten. Derzeit wird zum Zuflusszeitpunkt besteuert, was laut Krainer - in Fällen längerer Verfahrensdauern und kumulierten Zahlungen - zu ungerechtfertigten Steuernachteilen führe. Krainer will stattdessen das Kalenderjahr, für das der Anspruch besteht, als Bezugszeitpunkt heranziehen (227/A). Die SPÖ strebt eine erstmalige Anwendung beim Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 an. (Schluss) gla