Parlamentskorrespondenz Nr. 107 vom 04.02.2020

Ombudsstelle für Studierende: Tätigkeitsbericht 2018/19 zeigt kontinuierliche Nachfrage des Angebots

Beratungs- und Servicestelle im BMBWF informiert, berät und vermittelt

Wien (PK) – Insgesamt 396.366 Studierende waren im Studienjahr 2018/19 an den Bildungseinrichtungen des österreichischen Hochschulraums inskribiert. Sie können sich mit unterschiedlichsten Problemen, die im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb von hochschulischen Bildungseinrichtungen Österreichs bzw. von Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind, an die Ombudsstelle für Studierende wenden. Diese ist als weisungsfreie Informations- und Servicestelle im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) eingerichtet. Aktuell liegt dem Nationalrat der Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2018/19 vor (III-89 d.B.). Er basiert auf den Anliegen, bei denen die Ombudsstelle informierend, beratend und vermittelnd tätig geworden ist.

Hochschulische Bildungseinrichtungen sind die öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, öffentlichen und privaten Pädagogischen Hochschulen, die Donauuniversität Krems, die Diplomatische Akademie Wien, das Institute of Science and Technology Austria sowie Institutionen grenzüberschreitender Studien. Unter mit Studierendenthemen befasste sonstige Einrichtungen fallen die Studienbeihilfenbehörde, die Stipendienstellen, die Aufenthaltsbehörden und andere.

Die Anliegen der Studierenden an die Ombudsstelle in Zahlen

Laut Jahresbericht wurden im Studienjahr 2018/19 insgesamt 478 Anliegen an die Ombudsstelle herangetragen, wovon zu Redaktionsschluss des Berichts 461 bereits abgeschlossen waren. Die Zahl der Fälle blieb damit gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich, 473 Anliegen von Studierenden verzeichnete die Ombudsstelle 2017/18. Im Studienjahr 2016/17 war mit 545 Fällen der bisherige Höchststand zu verzeichnen.

Wie bereits in früheren Jahren verzeichnete die Ombudsstelle ein erhöhtes Aufkommen von Anliegen zu Zeiten von Fallfristen von Gesetzen, Verordnungen und institutionellen Regeln, ist dem Bericht zu entnehmen. Das sind der September (Ende der Erstzulassungen an öffentlichen Universitäten und Feststehen der Auswahlergebnisse an Fachhochschulen) sowie der November (Ende der Nachfrist an öffentlichen Universitäten), sowie die Vorlagetermine von Anträgen auf Studienbeihilfe.

Was die Erfolgsrate betraf, so konnten 11% von der Ombudsstelle gegenüber den VorbringerInnen in deren Sinne gelöst werden, bei 64% der Anliegen wurden die entsprechenden Informationen erteilt. In 12% der Fälle wurde keine Zustimmungserklärung zur Weiterbearbeitung durch die Ombudsstelle von den VorbringerInnen erteilt, somit war keine Behandlung dieser Anliegen möglich. In fünf Prozent der Fälle war keine Lösung möglich, bei weiteren vier Prozent ergab sich nach Überprüfung des Sachverhaltes keine Zuständigkeit der Ombudsstelle.

Nach Institutionen aufgeteilt betrafen 219 Fälle (46%) Universitäten und 65 (14%) sonstige Institutionen. In Bezug auf Fachhochschulen wurden 52 (11%), zur Studienbeihilfenbehörde 49 (10%), zu den Pädagogischen Hochschulen 18 (4%) und zu Privatuniversitäten 12 (3%) der Anliegen an die Ombudsstelle herangetragen. In 63 Fällen (13%) wurde die Institution nicht genannt bzw. ist nicht bekannt. Nach Geschlechtern aufgeschlüsselt wurden 43% der Anliegen von Männern, 57% von Frauen eingebracht.

Die Hauptthemen der Studierenden waren im Berichtsjahr einmal mehr Fragen der Studienbedingungen (128 Fälle bzw. 27%), Probleme der Zulassung zum Studium (108 bzw. 23%) und Probleme mit der Studienbeihilfe (49 bzw. 10%) sowie mit dem Studienbeitrag (32 bzw. 7%) sowie die Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen (31 bzw. 7%). Als signifikante Anliegen verzeichnet der Bericht noch die Themen akademische Grade (3%), Nostrifizierung (3%), Stipendien (2%) sowie Fälle von Mobbing oder Diskriminierung (2%). Als "Sonstiges" wurden 60 Fälle (13 %) klassifiziert. Die Themenhäufigkeit variierte dabei nach Hochschultypen. Im aktuellen Bericht der Ombudsstelle werden insgesamt 22 Anliegen im Detail dargestellt und über Ergebnisse berichtet.

Aufgrund der ihr bekannt gewordenen Anliegen erarbeitet die Ombudsstelle Verbesserungsvorschläge. Der aktuelle Bericht verweist auf insgesamt 18 Vorschläge, von den sich zehn an den Gesetzgeber richten. Acht betreffen Organe und Angehörige von hochschulischen Bildungseinrichtungen oder sonstige Institutionen, die mit Studierendenthemen befasst sind. Einer der Vorschläge an den Gesetzgeber betrifft die Anerkennung von Prüfungen an öffentlichen Universitäten, unter anderem wird angeregt, einige gesetzliche Grundlagen an das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen anzunähern.

Die Ombudsstelle spricht sich außerdem für strengere Regeln bei nachweislichem Ghostwriting aus, sowohl auf gesetzlicher Basis, als auch durch Maßnahmen der Hochschulen selbst. Zu den Vorschlägen an die Hochschulen bzw. das Wissenschaftsministerium gehört eine Präzisierung des Regelwerks zum Erlöschen der Zulassung an öffentlichen Universitäten. Gefährdungshandlungen oder Gründe von Gefährdungen an öffentlichen Universitäten sollten in den Satzungen näher definiert und demonstrativ aufgezählt werden. Zur Erhöhung der Durchlässigkeit des Studiensystems regt die Ombudsstelle an, dass hochschulische Bildungseinrichtungen möglichst transparente Kriterien für die Zulassung zum Masterstudium veröffentlichen.    

Bemühungen zur Stärkung von Ombudsstellen im Hochschulbereich gehen weiter

Der Bericht gibt einen Ausblick auf die vorgesehenen Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2020. Unter anderem wird die Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden von Ombudsstellen im österreichischen Hochschulraum einen Schwerpunkt bilden. Zum Arbeitsauftrag der Ombudsstelle für Studierende gehört außerdem die internationale Vernetzung mit anderen Ombudsmann-Organisationen. Auf europäischer Ebene ist sie Teil des ENOHE, des europäischen Netzwerks von Ombudsstellen im Bereich der Hochschulbildung. Die jährliche ENOHE-Konferenz fand 2019 im spanischen León statt. Der österreichische Ombudsmann Josef Leidenfrost wurde bei dieser Konferenz zum Präsidenten des Netzwerks für die Funktionsperiode bis 2023 gewählt.

Laut der Ombudsstelle gibt es kontinuierliche Bemühungen zur weiteren Verankerung von Ombudsstellen im Hochschulwesen. In diesem Sinne soll in die Schlussdokumente der "Bologna- Ministerinnen- und Ministerkonferenz", die im Juni 2020 in Rom stattfinden wird, eine Empfehlung zur Stärkung der Ombudsstellen aufgenommen werden. (Schluss) sox


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