Neu im Innenausschuss
NEOS-Anträge betreffend Zivildienstersatz, Namensschilder auf Polizeiuniformen und Haftung für Abschiebungs-Kosten
Wien (PK) – Die NEOS machen sich für die Anerkennung von Programmen des Europäischen Solidaritätskorps als Zivildienstersatz stark. Außerdem fordern sie die namentliche Kennzeichnung auf Polizeiuniformen. Erneut vorgebracht haben die NEOS zudem die Forderung nach einer Novellierung des Asylgesetzes, um Flüchtlings-PatInnen die Haftung für die Kosten von Abschiebungen zu ersparen.
Anerkennung von Erasmus-Freiwilligenprogrammen für Zivildienst
Um absolvierte Programme eines Freiwilligendienstes im Ausland (mit einer Mindestdauer von 10 Monaten) als Zivildienstersatz anrechnen zu können, hat NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty einen Antrag eingebracht (248/A). Von 2016 bis 2018 war dies nämlich durch den Europäischen Freiwilligendienst von Erasmus+ möglich - seit der Umstrukturierung des Programms zum Europäischen Solidaritätskorps (ESK) allerdings nicht mehr.
Identifikationsschilder auf Polizeiuniformen
PolizistInnen sollten nicht anonym sondern mit ihrem Namen auftreten, meinen die NEOS und fordern daher die Anbringung von Identifikationsmerkmalen auf den Polizeiuniformen (238/A). Die Namensschilder würden die Dialogbereitschaft zwischen den BürgerInnen und den Wachkörpern erhöhen, zur Deeskalation beitragen und das Vertrauen in die Bundespolizei stärken, ist die antragstellende Fraktion überzeugt. Bei geschlossenen Einheiten, wie sie etwa bei Großveranstaltungen zum Einsatz kommen, sollte die namentliche Kennzeichnung durch eine (alpha-)numerische sichtbare Kennzeichnung ersetzt werden. Abgesehen werden sollte laut der vorgeschlagenen Änderung des Sicherheitspolizeigesetztes von der Regelung dann, wenn der Zweck der Amtshandlung beeinträchtigt wäre.
Keine PatInnen-Haftung für Abschiebungs-Kosten
Personen, die eine Patenschaftserklärung für in Familien aufgenommene Flüchtlinge abgegeben haben, sollten nicht für die Kosten von Abschiebungen haften müssen, meinen die NEOS und fordern daher eine entsprechende Änderung im Asylgesetz (233/A). Laut derzeitiger Gesetzeslage haften die PatInnen nicht nur für die Kosten, die durch den Aufenthalt des Fremden entstehen, sondern auch für jene im Falle einer Abschiebung. Diese könnten sich laut Antrag auf mehrere tausend Euro belaufen. Antragstellerin Stephanie Krisper findet das unverhältnismäßig, da die Privatpersonen bereits bei der Unterstützung von Asylsuchenden sowohl finanziell als auch unter persönlichem Einsatz einspringen würden. (Schluss) fan