Parlamentskorrespondenz Nr. 178 vom 28.02.2020

Neu im Justizausschuss

Regierung legt strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz vor

Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz erweitert Prozesskostenhilfe und baut Verfahrensgarantien in Jugendstrafverfahren aus

Wien (PK) - Ein strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 (52 d.B.) dient zunächst der vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend Prozesskostenhilfe sowie der EU-Richtlinie über das Jugendstrafverfahren. Konkret geht es dabei um die Gewährung des kostenlosen Zugangs zu einem Verteidiger für einen finanziell bedürftigen Beschuldigten in bestimmten Verfahrensabschnitten bereits vor der Möglichkeit zur Erlangung von Verfahrenshilfe. Im Jugendstrafrecht wiederum sollen die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung ausgedehnt werden. Darüber hinaus enthält die Regierungsvorlage ein eigenes Bundesgesetz für das Auslieferungsverfahren mit Island und Norwegen. (Schluss) hof