Parlamentskorrespondenz Nr. 179 vom 28.02.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierungsvorlage einer Novelle zum Erdölbevorratungsgesetz

EU-Anpassungen im Erdölbevorratungsgesetz

Wien (PK) – Die Umsetzung einer entsprechenden Durchführungsrichtlinie der Union ist Hauptgesichtspunkt einer Novelle zum Erdölbevorratungsgesetz (53 d.B.). Im Wesentlichen erfolgt damit eine Verschiebung des Beginns der neuen jährlichen Bevorratungsverpflichtung um drei Monate. Dadurch sollen, wie in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage erklärt wird, die Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Durchführung ihrer internen Verwaltungsverfahren erhalten, sodass sie die Frist leichter und möglicherweise auch zu geringeren Kosten einhalten können. (Schluss) hof


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