Parlamentskorrespondenz Nr. 179 vom 28.02.2020
Neu im Wirtschaftsausschuss
Regierungsvorlage einer Novelle zum Erdölbevorratungsgesetz
EU-Anpassungen im Erdölbevorratungsgesetz
Wien (PK) – Die Umsetzung einer entsprechenden Durchführungsrichtlinie der Union ist Hauptgesichtspunkt einer Novelle zum Erdölbevorratungsgesetz (53 d.B.). Im Wesentlichen erfolgt damit eine Verschiebung des Beginns der neuen jährlichen Bevorratungsverpflichtung um drei Monate. Dadurch sollen, wie in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage erklärt wird, die Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Durchführung ihrer internen Verwaltungsverfahren erhalten, sodass sie die Frist leichter und möglicherweise auch zu geringeren Kosten einhalten können. (Schluss) hof