Parlamentskorrespondenz Nr. 180 vom 28.02.2020

Neu im Gesundheitsausschuss

Tiertransporte: Mindeststrafen, mehr Kontrollen sowie nationale und europäische Initiativen

Wien (PK) – Ein Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Einhaltung der Tierschutzstandards vor allem bei Tiertransporten in Drittstaaten legt die SPÖ im Form von vier Anträgen vor.

SPÖ will Mindeststrafen bei Verstößen gegen das Tiertransportgesetz einführen

Strengere Strafen bei Verstößen gegen das Tiertransportgesetz wünscht sich die SPÖ. Laut Abgeordnetem Dietmar Keck gibt es seit dem Jahr 2018 verstärkt Berichte in den Medien, die darauf hindeuten, dass entsprechende Vorschriften zu oft umgangen bzw. nicht eingehalten werden.

Im Sinne einer generalpräventiven Wirkung sollten daher bei Verwaltungsübertretungen Mindeststrafen eingeführt werden, die je nach Fall zwischen 200 € und 500 € betragen würden, wie dem Initiativantrag zu entnehmen ist (338/A).

Mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids

Ein weiterer Antrag des SPÖ-Abgeordneten Dietmar Keck befasst sich mit den Tiertransportkontrollen, die auf Basis eines jährlich vom Gesundheitsminister erstellten Plans durchgeführt werden (340/A(E)). Aus dem aktuellen Tierschutzbericht geht ihm zufolge hervor, dass es 2017 und 2018 weniger Kontrollen auf dem Transportweg gab, obwohl es gerade in diesem Bereich eine besonders hohe Beanstandungsquote gibt. Bei den mit der Exekutive durchgeführten Kontrollen wurden etwa im Jahr 2018 bei insgesamt 1.088 Kontrollen 232 Zuwiderhandlungen und 402 Verstöße festgestellt. Der Antragsteller schlägt daher vor, dass 2020 und in den Folgejahren die Mindestzahl an Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg um 100% erhöht wird. Voraussetzung dafür sei eine ausreichende Anzahl an Amtstierärzten, gibt Keck zu bedenken.

Stopp den Tierqualen durch Tiertransporte auf europäischer und nationaler Ebene

Aktuelle Medienberichte über Tiertransporte ins Ausland zeigen grauenvolle Bilder und furchtbares Tierleid, heißt es in zwei Entschließungsanträgen der SPÖ. So haben internationale Tierschutzorganisationen etwa den Weg von Kälbern aus der EU bis zur qualvollen Schlachtung im Libanon rekonstruiert; darunter befanden sich auch Tiere aus Österreich. Im Nahen Osten würden den Tieren vor der Tötung mitunter die Sehnen durchtrennt oder sogar die Augen ausgestochen, damit diese nicht davonlaufen können, zeigt Abgeordneter Dietmar Keck auf. Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom April 2015 gelten die EU-Tiertransport-Vorschriften zwar auch über die EU-Grenze hinaus, in der Praxis werde die Verordnung aber schon innerhalb der Union oft ignoriert.

Die SPÖ fordert daher die Bundesregierung auf, sich umgehend auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Nutztiere, die zur Schlachtung, Mästung oder Zucht vorgesehen sind, nur maximal über eine EU-Mitgliedsstaats-Grenze transportiert werden dürfen. Außerdem soll deren Verkauf oder Transport in Drittstaaten, in denen nicht das europäische Tierschutzniveau existiert, verboten werden (339/A(E)). Auch auf nationaler Ebene sollte Österreich sofort ein Zeichen setzen und eine gesetzliche Regelung erlassen, wonach Tiertransporte in Drittstaaten gänzlich untersagt werden. Erlaubt werde sollte nur mehr der Transport zum nächstgelegenen Schlachthof oder über eine einzige EU-Mitgliedsstaatsgrenze hinweg (343/A(E)). (Schluss) sue