Parlamentskorrespondenz Nr. 198 vom 04.03.2020

Neu im Justizausschuss

Opposition thematisiert in Anträgen Gruppenverfahren, Justizbudget, Kostenersatz bei Freispruch und Umbenennung der Justizwache

Wien (PK) – Die SPÖ schlägt ein Gruppenverfahrensgesetz zur besseren Abwicklung von Massenschäden vor und fordert überdies mehr Geld für den Justizbereich. Anliegen der FPÖ sind der volle Kostenersatz bei Freispruch im Strafprozess sowie die Umbenennung der Justizwache in Justizpolizei.

SPÖ-Vorschlag für Gruppenverfahren zur besseren Abwicklung von Massenschäden

"Die herkömmlichen Möglichkeiten des österreichischen Zivilprozessrechts reichen zur Bewältigung von Massenverfahren nicht aus", schicken die beiden SPÖ-Abgeordneten Selma Yildirim und Markus Vogl in ihrem Initiativantrag (385/A) betreffend ein Gruppenverfahrensgesetz voraus. Der Gesetzesvorschlag baut dabei in weiten Teilen auf den bereits verhandelten Reformentwürfen der Jahre 2007 und 2008 auf und berücksichtigt zudem die zwischenzeitig gemachten zahlreichen Erfahrungen aus der Praxis in der Abwicklung von Massenschäden. So ist der Anwendungsbereich breit gestaltet und beschränkt die Verfahren nicht mehr allein auf Ansprüche von VerbraucherInnen. Ein niederschwelliger Zugang zum Gruppenverfahren soll die Einleitung des Verfahrens bereits dann ermöglichen, wenn mindestens zehn Personen Ansprüche geltend machen, die gleiche Tat- oder Rechtsfragen aufwerfen. Gruppenverfahren entfalten überdies keine Sperrwirkung gegenüber Individualverfahren.

Der SPÖ-Antrag enthält auch Bestimmungen über so genannte Musterverfahren zur Klärung strittiger Rechtsfragen, die für eine große Zahl von Ansprüchen von Bedeutung sein können. Vorgesehen ist hier eine Verjährung für alle betroffenen Ansprüche von der Veröffentlichung der Musterklage bis zum Ablauf von sechs Monaten nach rechtskräftiger Beendigung des Musterverfahrens. Teil der Initiative der Sozialdemokraten ist schließlich auch eine Neuregelung der Gewinnabschöpfung im Konsumentenschutzgesetz für vergleichsweise niedrige Schäden, bei denen kein Anreiz für eine individuelle Rechtsverfolgung besteht. Aus generalpräventiven Erwägungen sei sicherzustellen, dass sich rechtswidriges Verhalten auch in jenen Bereichen nicht lohnt, wo Lenkungs- und Kompensationsfunktionen des Haftungsrechts versagen, heißt es dazu in der Begründung des Antrags.

SPÖ urgiert höheres Justizbudget

"Staatsanwälte ersticken unter Anzeigebergen, Gefängnisse platzen aus allen Nähten, bei der Bewährungshilfe türmen sich die Akten, Zivilverfahren dauern mangels ausreichender personeller Ausstattung der Gerichte immer länger" – SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim zeichnet ein alarmierendes Bild von der aktuellen Situation der Justiz in Österreich. Seit dem Weckruf des damaligen Justizministers Clemens Jabloner sei es noch schlimmer geworden, gibt sie zu bedenken und fordert in einem Entschließungsantrag (384/A(E)) 250 Mio. € an zusätzlichen jährlichen Budgetmitteln. Konkret sollte das Geld für zusätzliche Planstellen für RichterInnen, StaatsanwältInnen, RechtspflegerInnen, Kanzlei- und IT-Personal, eine Erhöhung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Justizbereich und eine Anhebung der Gebührensätze für DolmetscherInnen und Sachverständige eingesetzt werden. Darüber hinaus drängt Yildirim auf notwendige Renovierungsarbeiten in Gerichten sowie Straf- und Maßnahmenvollzugsanstalten und fordert zudem eine ausreichende Finanzierung für Erwachsenenschutzvereine, den Verein Neustart, Opferschutzeinrichtungen und die Familien- und Jugendgerichtshilfe.

FPÖ für vollen Kostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren

Im Sinne eines fairen Verfahrens sei es nicht tragbar, dass Angeklagte, die nach einem kostenintensiven Verfahren freigesprochen werden, auf den Verfahrens- und Verteidigungskosten, die über den derzeit geltenden maximalen Kostenersatz von 10.000 € hinausgehen, sitzenbleiben, klagt FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan und fordert in einem Initiativantrag auf Änderung der Strafprozessordnung (293/A) vollen Kostenersatz bei Freispruch.

FPÖ will Justizwache in Justizpolizei umbenennen

Für eine Umbenennung der Justizwache in Justizpolizei plädiert FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch in einem Entschließungsantrag (302/A(E)), wobei er argumentiert, dies wäre ein logischer Schritt im Rahmen der Organisationsreform der inneren Sicherheit in Österreich. (Schluss) hof