Parlamentskorrespondenz Nr. 206 vom 05.03.2020

Rechtsstaatlichkeit, bessere Rechtsetzung und justizielle Zusammenarbeit weiterhin im Fokus der EU-Justizpolitik

Justizministerin Zadic legt EU-Jahresvorschau im Bereich Justiz vor

Wien (PK) – Die Justizpolitik der Europäischen Union steht auch im Jahr 2020 auf dem Boden des Bekenntnisses zur weiteren Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Die nunmehr vorliegende Jahresvorschau des Justizministeriums auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission (III-103 d.B. und III-700-BR/2020 d.B.) listet die wichtigsten gemeinsamen Justizvorhaben auf und hebt dabei vor allem die Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung im Sinn des Konzepts "One in, One out", die Bekämpfung der Hassrede im Netz und insgesamt den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit hervor.

EU will Konzept "One in, One out" vorantreiben

Das Justizministerium begrüßt aus österreichischer Sicht, dass das laufende Arbeitsprogramm einige der schon unter österreichischem Ratsvorsitz prioritären und bisher noch nicht abgeschlossenen Vorschläge zur Vollendung eines auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auch weiterhin als vorrangig einstuft, so etwa Vorschläge zur Revision der zivilrechtlichen Verordnungen im Bereich der grenzüberschreitenden Beweisaufnahme und Zustellung. Ausdrücklich unterstützt Österreich überdies einen geplanten Legislativvorschlag über digitale Dienste, der eine effizientere Bekämpfung von "Hate Speech Crime" ermöglichen soll.

Positiv nimmt das Justizministerium auch das neuerliche Bekenntnis der Europäischen Kommission zur besseren Rechtsetzung auf. Begrüßt wird in diesem Zusammenhang das nun von Brüssel propagierte Konzept des "One in, One out" mit dem Ziel, dass neue Verwaltungslasten nur dann eingeführt werden, wenn gleichzeitig Menschen und Unternehmen auf EU-Ebene von gleichwertigen Lasten befreit werden.

Gegenseitige Anerkennung als Basis für die grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Straf- und im Zivilrecht

Von besonderer Relevanz für Österreich ist, wie der Bericht betont, die Stärkung der internationalen justiziellen Zusammenarbeit sowohl im Straf- als auch im Zivilrechtsbereich, dies insbesondere durch die Erweiterung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung. Nach dem Arbeitsprogramm der Union soll der Fokus dabei unter anderem bei den e-evidence-Vorschlägen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Erlangung elektronischer Beweismittel, bei e-justice-Projekten, der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, bei der Stärkung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und von Terrorismus sowie verstärkten Bemühungen um die Entfernung terroristischer Inhalte aus dem Internet liegen. Aktuell bleibt schließlich auch das Bekenntnis zur fortschreitenden Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts mit Blick auf die notwendige digitale Transformation im Bereich des Gesellschaftsrechts. (Schluss) hof