Parlamentskorrespondenz Nr. 209 vom 05.03.2020

Neu im Tourismusausschuss

FPÖ für kürzere Abschreibungsdauer im Tourismus und Maßnahmenpaket für Privatzimmer- und FerienwohnungsvermieterInnen

Wien (PK) – Mit zwei Entschließungen fordert die FPÖ Maßnahmen für Tourismusbetriebe. Zum einen geht es den Freiheitlichen um eine Verkürzung der Abschreibungszeiträume von Betriebsgebäuden und Einrichtungen im Tourismus. Demnach soll die Nutzungsdauer von Gebäuden, Personalwohnhäusern und Mitarbeiterwohnungen auf 33 Jahre gesenkt und eine funktionale AfA für schnell abnutzende Komponenten, wie beispielsweise Wellnessanlagen in der Hotellerie, eingeführt werden. Im Regierungsprogramm 2017–2022 habe sich auch die ÖVP zur freiheitlichen Forderung nach Kürzung der Abschreibungsdauer bekannt, bringt Antragsteller Gerald Hauser vor.

Damit die Tourismuswirtschaft in Österreich weiterhin international an der Spitze bleibt, braucht es aus Sicht der FPÖ passende Bedingungen für alle beteiligten Betriebe. Im Zuge der Steuerreform 2015/16 sei die Abschreibungsdauer von Gebäuden und Einrichtungen allerdings von 33 auf 40 Jahre erhöht worden, was in keiner Weise dem normalen und notwendigen Investitionszyklus eines Tourismusbetriebs entspreche (295/A(E)).

Maßnahmenpaket für Privatzimmer- und FerienwohnungsvermieterInnen

Zum anderen schlägt die FPÖ ein Maßnahmenpaket für VermieterInnen von Privatzimmern und Ferienwohnungen vor (296/A(E)). Wie die Praxis zeige, seien die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Privatzimmervermietung teilweise überholt bzw. nicht mehr praxisgerecht und bedürfen einer dringenden Anpassung an die tatsächlich bestehenden Notwendigkeiten und Erfordernisse, ist dem Antrag zu entnehmen.

So zähle Privatzimmervermietung als häusliche Nebenbeschäftigung durch "gewöhnliche Mitglieder des eigenen Hausstands" bei nicht mehr als 10 Fremdenbetten nicht zu den Gewerbeangelegenheiten und damit zur Gesetzgebung des Bundes, sondern sei hinsichtlich Gesetzgebung Ländersache. Treffe ein solcher "häuslicher Nebenerwerb" allerdings nicht zu, oder werden mehr als 10 Fremdenbetten angeboten, sei die Gewerbeordnung anzuwenden.

Antragsteller Gerald Hauser fordert nun einerseits eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der derzeitigen Privatzimmervermietung auf Ferienwohnungen, andererseits eine Erhöhung der erlaubten Zahl an Gästebetten in Privatzimmern und Ferienwohnungen. Darüber hinaus brauche es eine "klare gesetzliche Definition" jener Tätigkeiten und anzubietenden Service- und Zusatzleistungen, die mit der - vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommenen - Privatvermietung "notwendigerweise verbunden" sind. Dem Antrag zufolge seien als erster Schritt in diese Richtung während Freiheitlicher Regierungsbeteiligung - mit der sogenannten 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung - Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht durch die Aufnahme von Beherbergungsbetrieben von 11 bis 30 Betten in die Genehmigungsfreistellungsverordnung umgesetzt worden. (Schluss) mbu


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