Parlamentskorrespondenz Nr. 216 vom 06.03.2020
Neu im Wirtschaftsausschuss
Regierung legt Änderungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz vor
Klarstellungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz
Wien (PK) - Eine von der Regierung vorgelegte Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (68 d.B.) bringt ausschließlich wörtliche Klarstellungen mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von negativen Folgen, insbesondere einer Vertragsverletzungsklage, sicherzustellen. (Schluss) hof