Parlamentskorrespondenz Nr. 217 vom 06.03.2020

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

SPÖ fordert regelmäßige Hochrisikofallkonferenzen, FPÖ für rasche Reform des Kinderunterhaltsrechts

Wien (PK) – Die Durchführung regelmäßiger Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich ist der SPÖ ein Anliegen. Dieses für die koordinierte Vorgehensweise zum Schutz von Opfern wichtige Instrument sei von der türkis-blauen Bundesregierung gestoppt worden, bemängeln die Antragstellerinnen Gabriele Heinisch-Hosek und Sabine Schatz in einer Entschließung (376/A(E)). Seit der Einstellung sei es zu einem Anstieg der Zahlen von Mordfällen an Frauen gekommen. Österreich liege bei den Tötungsdelikten an Frauen im traurigen europäischen Spitzenfeld.

Zwar seien die Hochrisikofallkonferenzen zum Schutz von besonders gefährdeten Opfern wieder eingerichtet worden. Den SozialdemokratInnen zufolge werden sie allerdings nur auf Initiative der Polizei tätig und laut ExpertInnen viel seltener einberufen. Die Antragstellerinnen fordern insbesondere von der Frauenministerin, die Hochrisikofallkonferenzen auf ganz Österreich auszurollen und die regelmäßige Einberufung auch durch weitere im Opferschutzbereich tätige Institutionen, insbesondere Fraueneinrichtungen, sicherzustellen.

Rasche Reform des Kinderunterhaltsrechts

2018 gab es in Österreich 168.700 Alleinerziehende mit 246.200 zu erhaltenden Kindern unter 25 Jahren, davon 90% Frauen, streicht die FPÖ in einem Entschließungsantrag hervor (301/A(E)). Eine zeitgemäße Kindesunterhalts- und Unterhaltsvorschussreform stelle einen wichtigen Baustein zum Schutz vor Kinderarmut in getrennt lebenden Familien dar, so die Antragstellerinnen Edith Mühlberghuber und Rosa Ecker.

Sie fordern im Sinne der betroffenen Alleinerziehenden sowie der betroffenen Kinder daher von der Bundesregierung eine deutliche Beschleunigung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit Kindesunterhalt. Geht es nach der FPÖ, sollten außerdem Unterhaltsvorschüsse unabhängig vom Alter des Unterhaltsempfangenden bis zum Ende der Ausbildung gewährt sowie laufende Unterhaltszahlungen bei Lohnpfändungen und Insolvenzverfahren zur Existenzsicherung in getrennt lebenden Familien vorrangig behandelt werden. Zudem sprechen sich die Freiheitlichen für eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen samt statistischer Auswertung aus. (Schluss) mbu