Parlamentskorrespondenz Nr. 331 vom 20.04.2020

Neu im Gesundheitsausschuss

Anträge betreffend intergeschlechtliche Kinder, Teilnahme am Diabetes-Programm "Therapie aktiv" sowie diskriminierungsfreie Blutspende

Wien (PK) – Die Themen Schutz der Rechte von intergeschlechtlichen Kindern, die Erhöhung der TeilnehmerInnenzahl am Diabetes-Programm "Therapie aktiv" sowie die Anpassung der Blutspendeverordnung standen im Mittelpunkt von drei oppositionellen Entschließungsanträgen.

Besserer Schutz der Rechte von intergeschlechtlichen Kindern

Bereits im Jahr 2019 wurden die EU-Mitgliedsstaaten in einer Resolution des Europäischen Parlaments aufgefordert, für einen besseren rechtlichen Schutz von intergeschlechtlichen Menschen und vor allem Kindern zu sorgen, zeigt SPÖ-Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner in einem Entschließungsantrag auf (378/A(E)). Im Besonderen sollten Behandlungen und Operationen von intergeschlechtlichen Kindern ohne deren "persönliche, vollständige und informierte Zustimmung" untersagt werden. Österreich habe dies aber noch immer nicht umgesetzt und wurde daher beim 83. Hearing des UN-Ausschusses für Kinderrechte Ende Jänner 2020 in Genf gerügt. Die SPÖ fordert daher, nicht länger gegen das Menschenrecht der betroffenen Kinder zu verstoßen und ihnen die körperliche Selbstbestimmung zuzugestehen. Die Bundesregierung wird zudem ersucht, rasch und umfassend Daten über die durchgeführten medizinischen Behandlungen an Kindern mit Variation der Geschlechtsmerkmale zu erheben sowie generell mehr Aufklärungsarbeit zu leisten.

NEOS für integrierte Finanzierung des Diabetes-Programms "Therapie aktiv"

Für eine integrierte Finanzierung des Diabetes-Programms "Therapie aktiv", das im Rahmen einer Evaluierung positiv beurteilt worden ist, setzt sich NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker ein (319/A(E)). Man gehe in Österreich von etwa 600.000 Diabetes-Erkrankten aus, wovon sich aber gerade einmal 82.522 Personen in einer sogenannten strukturierten Versorgung (DMP) befinden. Die Einschreiberate am diesbezüglichen Programm "Therapie aktiv" sei mit 15% im internationalen Vergleich sehr niedrig. Durch eine deutliche Erhöhung der Teilnahme würden sich aber nicht nur Zahl und Dauer der Spitalsaufenthalte reduzieren, sondern auch die Anzahl an gesunden Lebensjahren zunehmen, argumentiert der Antragsteller. Da ein Hauptproblem in der fehlenden "Finanzierung aus einer Hand" liege, schlägt Loacker die Einrichtung eines Finanzierungstopfes vor, in den die Landesgesundheitsfonds und Krankenkassen jene Mittel einbringen, die im Normalfall für die PatientInnen ausgegeben werden. Dadurch könnten die Maßnahmen für die DiabetikerInnen von nur einem Finanzierungsverantwortlichen gesteuert werden, bei dem auch sämtliche Einsparungen ankommen würden. Für "Therapie-aktiv"-TeilnehmerInnen sollen außerdem die entsprechenden Diagnose-Daten kodiert werden, wodurch eine bessere Verknüpfbarkeit mit den stationären Daten gegeben sei und die ambulante Qualitätsmessung für diese Indikation erleichtert werde.

NEOS für diskriminierungsfreie Blutspende und Anpassung der Blutspendeverordnung

Trotz des immensen Bedarfs an Blutspenden in Österreich werden noch immer Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), von der Teilnahme ausgeschlossen, beklagt NEOS-Mandatar Yannick Shetty (119/A(E)). Wenn nämlich potenzielle Spender die im Anamnesebogen enthaltene Frage, ob sie innerhalb der letzten zwölf Monate Sex mit Männern hatten, positiv beantworten, werden sie für zwölf Monate gesperrt. Rechtliche Basis dafür bilde die Blutspendeverordnung, die homosexuellen Männern allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sexuelles Risikoverhalten attestiert. Diese Verordnung sollte daher nach Ansicht der NEOS um die Bestimmung ergänzt werden, wonach bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand und dessen Dokumentation sowie der diesbezüglichen Aufklärung und Information keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden dürfen. (Schluss) sue