Parlamentskorrespondenz Nr. 332 vom 21.04.2020

EU-Vorhaben zur Europäischen Geschlechtergleichstellungsstrategie, Integration und Inklusion

EU-Vorhabensbericht 2020 der Ministerin für Frauen und Integration

Wien (PK) - Bundesministerin Susanne Raab hat dem Parlament eine Vorschau über die Arbeitsprogramme der Kommission und des Rates für 2020 in den Bereichen Frauen und Integration zugeleitet (III-110 d.B. und III-705-BR/2020 d.B.). Demnach habe die EU-Kommission eine europäische Strategie zur Geschlechtergleichstellung für das 1. Quartal 2020 und eine Strategie zur LGBTI-Gleichstellung im 4. Quartal 2020 geplant. Zudem sollen im 4. Quartal Vorschläge für bindende Maßnahmen zur Lohntransparenz vorgelegt werden. Darüber hinaus kündigte die Kommission die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Integration und Inklusion an. Der Bericht wurde noch vor der aktuellen Corona-Krise erstellt.

Im aktuellen 18-Monatsprogramm des Rates der Europäischen Union bis 30. Juni 2020 (Triovorsitz Bulgarien, Finnland und Kroatien) werden unter anderem die Gleichstellung und der Schutz der Menschenrechte von Minderheiten als gemeinsame Werte der Europäischen Union hervorgehoben.

Frauen und Gleichstellung: EU-Ratifizierung der Istanbul-Konvention wäre begrüßenswerter Schritt

Im Rahmen des kroatischen EU-Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2020 ist laut Bericht im Bereich Geschlechtergleichstellung die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ein erklärtes Ziel. Von österreichischer Seite wird im Bereich Frauen und Gleichstellung etwa die seitens der EU-Kommission geplante Vorlage der Gleichstellungsstrategie und ein verstärktes und koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene zum Schließen der geschlechtsspezifischen Lohnschere begrüßt. Eine für das 4. Quartal angekündigte LGBTI Equality Strategie der Kommission soll nach Vorlage geprüft werden, wobei Gleichstellung als wichtiges Anliegen Österreichs hervorgehoben wird.

Darüber hinaus könne aus österreichischer Sicht der Richtlinienvorschlag zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern im Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen mitgetragen werden, wie dem Bericht zu entnehmen ist.

Außerdem werde ein Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul-Konvention als aktiver und sichtbarer Schritt zur Stärkung von Gewaltschutz und Gewaltprävention seitens Österreich sehr begrüßt. Hier bestehe noch eine Blockade in einigen Mitgliedstaaten. Dazu habe das Europäische Parlament einen Gutachtenantrag an den EuGH übermittelt, wodurch unter Umständen das Erfordernis der Einstimmigkeit fallen und die EU-Ratifizierung der Istanbul-Konvention weiter vorangetrieben werden könnte.

Der Gesamtvorschlag einer Anti-Diskriminierungsrichtlinie wird hingegen von österreichischer Seite laut Bericht derzeit als problematisch bezeichnet. Beim vorliegenden Entwurf bestehen demnach noch sehr viele offene Fragen, unter anderem zu den Diskriminierungsgründen.

Integration: Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in der Integrationspolitik

Dem Bericht zufolge wurden im Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2020 die Erarbeitung eines neuen Aktionsplans für Integration und Inklusion angekündigt, dem mit Interesse entgegengesehen werde. Genauere Details seien dazu noch nicht bekannt, etwa ob und welche integrationspolitischen Schwerpunkte bzw. Zielgruppen darin unterstützt werden sollen. Grundsätzlich sei Integration in erster Linie eine Aufgabe der Nationalstaaten bzw. der jeweiligen Gebietskörperschaften, wird im Bericht angeführt. Aus österreichischer Sicht sei wesentlich, dass diese Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben. So bilde in Österreich der 2010 beschlossene Nationale Aktionsplan für Integration die strategische Grundlage, wonach sich effektive Integrationsstrukturen etabliert haben, die sich als tragfähig erweisen und auch im europäischen Vergleich anerkannt sind, so der Bericht.

Begrüßt wird jedenfalls der Erfahrungsaustausch im Rahmen des Europäischen Integrationsnetzwerks, den Österreich auch weiterhin unterstützen will. Auch gelte es, der Integration weiterhin einen wichtigen Stellenwert im Rahmen der europäischen Förderungen einzuräumen. Aus dem europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds seien für die Laufzeit 2020/21 45 Projekte ausgewählt worden, die mit einem Fördervolumen von insgesamt 14,9 Mio. € finanziert werden sollen – 11,2 Mio. € davon seien Mittel der Europäischen Union.

Roma: Österreich will sich weiter für wirksame Roma-Inklusion einsetzen

Laut einer Evaluierung durch die EU-Kommission habe der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma aus dem Jahr 2011 bei der Roma-Inklusion nur mäßige Fortschritte gebracht. Es sei zwar eine Trendwende eingeleitet, die Anstrengungen zur Roma-Inklusion müssten jedoch fortgesetzt und treffsicherer ausgestaltet werden. Insbesondere solle dabei auch verstärkt auf gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung gesetzt werden.

Österreich begrüßt dem Bericht zufolge die Fortsetzung der Bemühungen der EU-Kommission zur Gleichstellung und Inklusion der Roma als größter europäischer Minderheit. Der österreichische Ratsvorsitz habe das Ziel verfolgt, die Debatte zur Ausgestaltung einer möglichen post-2020 EU-Roma-Strategie voranzutreiben und dabei die Bekämpfung von Antiziganismus in den Vordergrund zu rücken. Österreich werde sich weiterhin auf nationaler und europäischer Ebene für eine wirksame Roma-Inklusion sowie auch für die schrittweise Umsetzung der Ergebnisse der unter österreichischem Ratsvorsitz durchgeführten Antiziganismus-Konferenz einsetzen. (Schluss) mbu