Parlamentskorrespondenz Nr. 339 vom 22.04.2020

Neu im Budgetausschuss

Regierungsfraktionen legen weitere COVID-19-Gesetze vor

Wien (PK) – ÖVP und Grüne legen dem Budgetausschuss einen Initiativantrag vor, der unter anderem die Schutzmasken umsatzsteuerfrei stellt, 650 Mio. € für den Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank vorsieht und die Förderungsprüfung im Zusammenhang mit der Corona-Krise normiert (6. COVID-19-Gesetz, 440/A). Überdies schlagen die Regierungsparteien Anpassungen im Wirtschaftstreuhandberufs-, im Bilanzbuchhaltungs- und im Ziviltechnikergesetz vor, damit den VertreterInnen der jeweiligen Berufsgruppen keine Nachteile aufgrund der COVID-19-Pandemie erwachsen (11. COVID-19-Gesetz, 441/A).

6. COVID-19-Gesetz: Keine Umsatzsteuer auf Schutzmasken

ÖVP und Grüne treten für die Steuerbefreiung von Schutzmasken ein. Zwischen 13. April 2020 und 1. August 2020 sollen Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken steuerfrei gestellt werden, heißt es in dem Antrag.

Finanzielle Vorkehrungen für EIB-Garantiefonds und Förderung von Kurzarbeit auf europäischer Ebene

Zur europaweiten Bekämpfung der Corona-Krise errichtet die europäische Investitionsbank (EIB) einen Garantiefonds in Höhe von 25. Mrd. €. Der Fonds soll Garantien für die EIB und den Europäischen Investitionsfonds bereitstellen und damit bis zu 200 Mrd. € an Finanzierungen mobilisieren. Hierfür sollen österreichische Beiträge bis zu einem Gesamtbetrag von 650 Mio. € vorgesehen werden. Außerdem stellen ÖVP und Grüne mittels Initiativantrag eine Ermächtigung des Finanzministers vor, wonach er Bundeshaftungen in Form von Garantien bis zu einem Betrag von 720 Mio. € übernehmen kann, um das Instrument der Kurzarbeit auf europäischer Ebene zu unterstützen.

Erleichterungen bei Kostenrückerstattungen von Schulveranstaltungen

Um die Abwicklung der Refundierung von Stornokosten für Schulveranstaltungen im Interesse der Erziehungsberechtigten sicherzustellen, sollen Ansprüche auf die Republik Österreich übergehen. Eltern sollen die Zahlungen rasch erhalten, heißt es in dem Antrag, der auch die Anknüpfung an den Ort der Schulveranstaltung streicht.

Prüfung von Förderungen aufgrund der Corona-Pandemie

Ein neues Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie soll zudem eine effiziente nachträgliche Kontrolle der Förderungsmaßnahmen ermöglichen. Das Finanzamt wird zu Außenprüfungen ermächtigt, handelt dabei aber nicht als Abgabenbehörde, sondern erstellt ein Gutachten. Die für eine Außenprüfung des Finanzamts geltenden Regelungen sollen auch hinsichtlich der eigentlichen Prüfungshandlungen sinngemäß angewendet werden. Demnach muss Parteiengehör gewährt und ein Prüfbericht erstellt werden (sofern es Anlass zum Handeln gibt). Bei Verdacht auf Betrug oder Förderungsmissbrauch ist die Staatsanwalt zu informieren.

Weitere Punkte des vorliegenden Initiativantrags betreffen die ärztliche Tätigkeit sowie die Weitergewährung von Reiseaufwandsentschädigungen für Ärzte, Stundungen im Rahmen der Bundesabgabenordnung, Zessionsverbote im Zusammenhang mit der Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes und Ansprüche nach dem Epidemiegesetz.

11. COVID-19-Gesetz: Hemmung von Fristen bei Wirtschaftstreuhändern, Bilanzbuchhaltern und Ziviltechnikern

Im Konkreten geht es den antragstellenden Regierungsparteien vor allem um die Hemmung von wichtigen Fristen im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zumindest 31. Mai 2020 für Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und Ziviltechniker. Darunter fallen etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, Bescheide für Ausbildungsinstitute im Bereich Bilanzbuchhaltung, die Neubestellung von GeschäftsführerInnen, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis. Vorgesehen ist zudem die Rückerstattung von Gebühren bei Absage von Prüfungsterminen oder die Reduktion der Fortbildungsverpflichtung um 50%. Mit den im 11. COVID-19-Gesetz enthaltenen Bestimmungen, die Ende des Jahres wieder außer Kraft treten, soll auch sichergestellt werden, dass die Ressourcen der von dieser Novelle betroffenen Kammern in erster Linie zur Bewältigung der Krise eingesetzt werden können. (Schluss) gla/sue