Parlamentskorrespondenz Nr. 389 vom 28.04.2020

12. COVID-19-Gesetz ermöglicht Videoeinsatz bei Verwaltungsverfahren

Edtstadler: Rückstau bei Verwaltungsverfahren wird vermieden

Wien (PK) – Auch das 12. COVID-19-Gesetz passierte heute den Nationalrat. Der entsprechende Initiativantrag von ÖVP und Grünen wurde in der Nationalratssitzung auch von den NEOS unterstützt. Vom Gesetz betroffen sind insbesondere Vorgaben für Behörden in Bezug auf die Durchführung von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren in der derzeitigen Ausnahmesituation. Die Regierungsfraktionen brachten im Zuge der Nationalratsdebatte einen Abänderungsantrag ein, der unter anderem darauf abzielt, dass LeiterInnen einer Amtshandlung dafür zu sorgen haben, dass die anwesenden Personen einen Mindestabstand von einem Meter einhalten. Weiters ist durch das Gesetz vorgesehen, dass die durchführende Behörde Beteiligte aufzufordern hat bekanntzugeben, ob sie über eine geeignete Videotechnologie für die Teilnahme an der Amtshandlung verfügen und ihnen gegebenenfalls in anderer Weise Gelegenheit geben, ihre Rechte auszuüben.

Eine ebenfalls von dem COVID-19-Gesetzespaket umfasste Änderung des AMA-Gesetzes, wonach der AMA-Verwaltungsrat Beschlüsse mittels Videokonferenz fassen darf, nahm die FPÖ für einen Antrag zum Anlass, in dem sie die Besetzung des AMA-Verwaltungsrats mit VertreterInnen der im Parlament vertretenen Parteien forderte. Der Antrag blieb im Nationalrat schließlich ebenso in der Minderheit wie ein Entschließungsantrag der FPÖ, der die Regierung zur Absicherung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit im Internet aufforderte.

Opposition kritisiert rasches Zustandekommen des 12. COVID-19-Gesetzes

Kritisch sah die Opposition das Zustandekommen des 12. COVID-19-Gesetzes. Angesichts dessen, dass dadurch Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden könnten, sei die Zeit zwischen Einbringung, Behandlungen im Ausschuss und im Plenum mit einem kurzfristigen Abänderungsantrags zu wenig Zeit für ein solches Gesetz, unterstrich etwa Selma Yildirim (SPÖ). Ihr Fraktionskollege Christian Dobrits sah dies ähnlich. Er ortete in dem Gesetz außerdem eine Grundlage für mögliche Behördenwillkür, da Behörden weiterhin entscheiden könnten, wie Verwaltungsverfahren durchgeführt werden. Um das Gesetz eingehender zu prüfen, stellte er einen Rückweisungsantrag an den Verfassungsausschuss, womit er allerdings keine Mehrheit fand. Cornelia Ecker (SPÖ) sagte, dass zwar einige Aspekte des Gesetzespakets sinnvoll seien, kritisierte aber, dass durch die Vermengung unterschiedlicher Aspekte eine differenzierte Behandlung nicht ermöglicht wurde.

Wichtig an dem Gesetzespaket sei vor allem, dass der Empfang von RSa- und RSb-Briefen zum Schutz vor Ansteckung weiterhin nicht persönlich bestätigt werden müsse und dass den Behörden wieder mündliche Verfahren ermöglicht würden, sagte Friedrich Ofenauer (ÖVP). Kritik am Abänderungsantrag wies er zurück. Schließlich werde die Kritik, die die Opposition im Ausschuss vorgebracht habe, in Form dieses Antrags berücksichtigt; die entsprechenden Änderungen seien mit dem Verfassungsdienst erarbeitet worden. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) schloss sich dem an. Es sei wichtig, dass den Verwaltungsbehörden nun Werkzeuge in die Hand gegeben werden, um Verhandlungen auch via Video abhalten zu können. Einer weiteren Behandlung im Verfassungsausschuss, wie sie die SPÖ forderte, konnte sie wenig abgewinnen.

Für die Baubranche sei die Möglichkeit für digitale Bauverfahren grundsätzlich zu befürworten, sagte Felix Eypeltauer (NEOS). Allerdings hinterfragte er, ob den Behörden das notwendige technische Equipment und Know-how hierzu zur Verfügung stünden. Nikolaus Scherak (NEOS) unterstrich, dass Grund- und Freiheitsrechte nicht mit Füßen getreten werden dürften und die Rechtsstaatlichkeit auch in Krisenzeiten nicht außer Kraft gesetzt werden dürfe. Er plädierte für Eilprüfungen von Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof. Faika El-Nagashi (Grüne) strich die Fristverlängerung für die Ablegung der Integrationsprüfung angesichts nicht stattfindender Kurse positiv hervor.

Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler betonte, dass das 12. COVID-19-Gesetz ein weiterer Schritt sei, um wieder zur Normalität in Österreich zurückzukehren. Wichtig sei es, dass es den Behörden ermöglicht werde, unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen tätig zu werden und mit dem Videoeinsatz bei Verwaltungsverfahren werde ein Schritt in das 21. Jahrhundert gemacht. Zudem sei das Gesetz erforderlich, da die im März beschlossene Fristunterbrechung für nicht dringend notwendige Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren Ende April ausläuft. Verwaltungsverfahren müssen schließlich auch über diese Fristunterbrechung hinaus geführt werden können, damit kein Rückstau entsteht. Der Abänderungsantrag trage der Kritik der Opposition aus dem Verfassungsausschuss Rechnung und der Verfassungsdienst sei bei der Erarbeitung mit einbezogen worden, so die Ministerin.

Keine Mehrheit für FPÖ-Forderung nach VertreterInnen der Parlamentsparteien im AMA-Verwaltungsrat

Mit dem 12. COVID-19-Gesetz wird dem Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria (AMA) außerdem die Möglichkeit gegeben werden, Beschlüsse mittels Videokonferenz zu fassen. Diese Änderung nimmt die FPÖ zum Anlass, um die Besetzung des Verwaltungsrats mit den im Parlament vertretenen Parteien zu fordern. Zum Antrag seiner Fraktion unterstrich Peter Schmiedlechner (FPÖ), dass damit die Transparenz in der AMA verbessert werden könne, was vor allem auch im Sinn der BäuerInnen sei.

Mehr Kontrolle der AMA konnte Karin Doppelbauer (NEOS) zwar einiges abgewinnen, durch den Antrag der FPÖ könnte es dort aber auch zu mehr politischem Einfluss kommen, bemängelte sie an der Forderung. Cornelia Ecker (SPÖ) befürchtet durch das FPÖ-Vorhaben einen Anstieg an Bürokratie. Für Olga Voglauer (Grüne) ist es gerade in der gegenwärtigen Krise wichtig, dass die AMA mittels Videokonferenzen zu Beschlüssen kommen kann, zumal sie für die Verteilung der COVID-Mittel an BäuerInnen zuständig ist.

Fake News: FPÖ will Meinungsfreiheit im Internet absichern

Angesichts der im Zuge der Corona-Krise von der Bundesregierung eingerichteten Arbeitsgruppe zur Vermeidung von Fake News ortet Susanne Fürst (FPÖ) eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Eine Vielzahl möglicher Informationsquellen für BürgerInnen ist für Christian Hafenecker (FPÖ) notwendig, damit politisches Handeln kritisch hinterfragt werden könne. Der Entschließungsantrag seiner Fraktion, wonach das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Internet abgesichert werden soll, stoße in diese Richtung.

Zwar muss die Meinungsfreiheit im Internet gewahrt bleiben, allerdings können Fake News gerade in der gegenwärtigen Situation viel Unsicherheit schüren, unterstrich Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP). Ihrer Ansicht nach müssen aber Postings insbesondere auf Social-Media-Plattformen auch gelöscht werden können, wenn diese strafrechtlich relevant sind. Durch den Antrag der FPÖ könnten einzelne UserInnen, die vor allem in Filter-Blasen agieren, mit JournalistInnen gleichgestellt werden, die in ihrer Berichterstattung den Maßstab der Objektivität ansetzen, befürchtet Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne). (Fortsetzung Nationalrat) see

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.