Parlamentskorrespondenz Nr. 404 vom 04.05.2020

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe: Zwischenbericht über Reformfortschritte liegt vor

Rasche Überführung der Ausbildung zum gehobenen Dienst an die Fachhochschulen wird empfohlen

Wien (PK) – Ein erster Zwischenbericht über die Auswirkungen der im Jahr 2016 in Kraft getretenen Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2016) wurde dem Parlament zugeleitet (III-86 d.B.). Ziel dieser umfassenden Gesetzesänderung war es, den wachsenden Ansprüchen in einem komplexen Gesundheits- und Sozialsystem mit einem zeitgemäßen Berufsgesetz Rechnung zu tragen und den Herausforderungen der Pflegepraxis entsprechend zu begegnen.

Studienplätze mehr als verdoppelt; Parallelmodell hinderlich für Etablierung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Von den AutorInnen des Berichts wird einleitend darauf hingewiesen, dass es sich bei der GuKG-Novelle um eine sehr umfassende Reform handelt, die mehrere Ebenen tangiert. Zentrale Aspekte sind unter anderem die vollständige Überführung der Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in den tertiären Bereich bis 2024, das Auslaufen der speziellen Grundausbildungen, die Schaffung eines neu ausdifferenzierten Berufsbildes sowie die Einführung einer neuen Berufsgruppe, nämlich der Pflegefachassistenz (PFA).

Die von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) durchgeführte Analyse der Berufsbildungslandschaft hat ergeben, dass bei unterschiedlicher Ausgangslage im Hinblick auf die Studienplätze an den Fachhochschulen der Auf- und Ausbau in allen Bundesländern voranschreitet. So habe sich die Anzahl der Studienplätze im Studienjahr 2018/19 im Vergleich zum Vorjahr bereits mehr als ver­doppelt. Bezüglich der Pflegefachassistenz – die Ausbildung wurde im Jahr 2016 neu eingeführt - können aufgrund der noch niedrigen Absolventenzahlen zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch keine fundierten Aussagen gemacht werden.

Bei der angestrebten Überführung der Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) in den tertiären Sektor habe sich gezeigt, dass die unterschiedlichen Modalitäten wesentliche Auswir­kungen auf eine erfolgreiche Umsetzung der GuKG-Novelle 2016 haben. Die bisherigen Erfahrungen le­gten nahe, dass sich das Aufrechterhalten beider Zugangswege zur DGKP ("Parallelmodell") für die Etablierung von nunmehr drei Gesundheits- und Krankenpflegeberufen als hinderlich erweist.

In den Schlussfolgerungen vertreten die AutorInnen die Ansicht, dass eine rasche vollständige Überführung der Ausbildung zum gehobenen Dienst an die Fachhoch­schulen ("Cut-Modell") in allen Bundesländern empfehlenswert wäre. Das Schaffen von einer ausreichenden Zahl an Ausbildungsplätzen für DGKP an Fachhochschulen und für Pflegefachassistenz an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist habe vor diesem Hintergrund hohe Priorität. Aufgrund des frühen Stadiums der Evaluierung könnten die in dem vorliegenden Bericht präsentierten Ergeb­nisse jedoch lediglich den Status quo im Prozess der Umsetzung der GuKG-Novelle 2016 darstellen. (Schluss) sue