Parlamentskorrespondenz Nr. 427 vom 06.05.2020

Zivildienst: Eine Erfolgsstory seit 25 Jahren

Bericht informiert über Entwicklungen und finanzielle Gebarung im Zeitraum 2017 bis 2019

Wien (PK) – Der Zivildienst hat sich seit seiner Einführung im Jahr 1975 zu einer fest etablierten Institution in Österreich entwickelt, heißt es in einem von Bundesministerin Elisabeth Köstinger vorgelegten Bericht zu diesem Thema (III-125 d.B.). Gerade die aktuelle Corona-Krise habe verdeutlicht, wie wichtig es sei, den Zivildienst, der eine strategische Reserve im Bereich der Infrastruktur für Pflege- und Betreuungsleistungen darstellt, in Zukunft noch weiter zu stärken, betont die Ressortchefin in ihrem Vorwort. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 14.660 Personen über 1.600 Zivildiensteinrichtungen zugewiesen, wobei 40% im Rettungswesen und 30% in der Sozial- und Behindertenhilfe tätig waren. Im Berichtszeitraum haben sich rund 44% der tauglichen Wehrpflichtigen für den Zivildienst entschieden. Dies zeige, so die AutorInnen, dass der positive Trend trotz geburtenschwacher Jahrgänge weiter anhalte.

Rechtliche Änderungen in den letzten Jahren

Im Kapitel "Legistische Maßnahmen" wird auf die Zivildienstgesetznovellen (ZDG) der letzten Jahre hingewiesen, die zahlreiche Verbesserungen gebracht haben. So wurde beispielsweise der Zugang zum Zivildienst vereinfacht und die Verwaltung entbürokratisiert. Im Konkreten wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung und den Widerruf von Zivildiensteinrichtungen ergänzt und eine Möglichkeit zur amtswegigen Abänderung von Anerkennungsbescheiden geschaffen. Weiters wurden mit der ZDG-Novelle Anregungen von Einrichtungen aufgegriffen, wie beispielsweise die Adaptierung der ex-lege-Entlassung bei langen Krankenständen. Auf Wunsch zahlreicher Zivildienstpflichtiger wurde es ermöglicht, dass ein Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht nach Ableistung des Dienstes nun zweimalig eingebracht werden kann. Zuletzt wurde das E-Learning-Ausbildungsmodul "Staat und Recht" eingeführt und für Vorgesetzte der Zivildienstleistenden eine Schulungsverpflichtung etabliert.

Von der Altenbetreuung bis zum Umweltschutz

Die Zahl der anerkannten Zivildienstpflichtigen ist im Berichtszeitraum von 13.827 (Jahr 2017) auf 13.115 (Jahr 2019) leicht zurückgegangen, was auf die geburtenschwachen Jahrgänge zurückgeführt wird. Was die Aufgabengebiete der Zivildienstleistenden angeht, so werden sie neben dem Rettungswesen und der Sozial- und Behindertenhilfe auch in der Altenbetreuung (10%) sowie in Krankenanstalten, im Zivil- und Katastrophenschutz, in der Kinderbetreuung, der Flüchtlingsbetreuung, der Jugendarbeit, in der Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit im Straßenverkehr, in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe, in inländischen Gedenkstätten sowie im Bereich Umweltschutz eingesetzt.

Der Erfolg des Zivildienstes basiere in erster Linie auf dem Engagement der Zivildienstleistenden während ihres Dienstes, betonen die AutorInnen. Wichtig sei aber auch die gute Zusammenarbeit der Zivildienstserviceagentur, in der 29 MitarbeiterInnen beschäftigt sind, mit den beteiligten Institutionen (www.zivildienst.gv.at). Der Bericht enthält zudem noch detaillierte Angaben zur finanziellen Gebarung in den Jahren 2017 bis 2019 sowie statistische Auswertungen der Länder. Im letzten Jahr sind etwa Ausgaben in der Höhe von 57,8 Mio. € angefallen. (Schluss) sue