Parlamentskorrespondenz Nr. 432 vom 07.05.2020

Neu im Budgetausschuss

Mittelverwendungsüberschreitungen zeigen erste Auswirkungen der COVID-Gesetzgebung

Wien (PK) – Die Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie zeigen erste Auswirkungen auf die laufenden Finanzberichte. Der Finanzminister informiert den Budgetausschuss quartalsweise über den Stand der Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen (14/BA sowie 21/BA). Der aktuelle Bericht betreffend das 1. Quartal 2020 befasst sich auch mit Überschreitungsermächtigungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, konkret dem COVID-19-Krisenbewältungsfonds in Höhe von 4 Mrd. €.

Die weitere Aufstockung des Fonds ist aufgrund des Berichtszeitraums noch nicht Gegenstand des Berichts. Ziel des Fonds war und ist es, den einzelnen Bundesministerien möglichst rasch jene budgetären Mittel zukommen zu lassen, welche diese für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus--Krise benötigen, um die negativen Auswirkungen auf die Österreichische Bevölkerung sowie die Gesamtwirtschaft entsprechend abzuschwächen. Dadurch wird beispielsweise die Finanzierung der Anschaffung von Medizinprodukten (Schutzausrüstung), die Förderung von klinischen Studien oder die Förderungen aus dem Härtefallfonds ermöglicht. Im Monatserfolgsbericht März werden die ersten Auswirkungen auf Einzahlungen und Auszahlungen des Bundes sichtbar (18/BA).

Mittelverwendungsüberschreitungen

Im ersten Quartal 2020 wurden Mittelverwendungsüberschreitungen von 5,136 Mrd. € im Finanzierungshaushalt und von 5,477 Mrd. € im Ergebnishaushalt genehmigt. Der COVID-19-Krisenbewältungsfonds schlägt sich in der Untergliederung Bundesvermögen zu Buche und wurde zum damaligen Zeitpunkt in Höhe von 4 Mrd. € vorgesehen. Er wird durch Kreditoperationen bedeckt. Die restlichen im Finanzierungshaushalt genehmigten 1,136 Mrd. € werden durch Mehreinzahlungen ausgeglichen. Der Rücklagenstand per 31. März 2020 betrug 15,348 Mrd. €.

Budgetär ist der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds beim Bundesvermögen angesiedelt. Hierfür wurde ein eigenes Detailbudget eingerichtet.

Vorbelastungen

Im ersten Quartal 2020 wurden Vorbelastungen in Höhe von 7,596 Mio. € genehmigt. Die betragsmäßig wesentlichste Vorbelastung betrifft den Bereich Forschung in Höhe von 6,665 Mio. € für die Programmlinie COIN Aufbau.

Monatserfolg März stellt erste finanzielle Auswirkungen der Pandemiebekämpfung dar

Die Einzahlungen von Jänner bis März 2020 betrugen 20,5 Mrd. € und waren um +1,4 Mrd. € höher als im Vorjahr. Diese Entwicklung beruht maßgeblich auf den Maßnahmen im Gefolge der COVID-19-Pandemie, erläutert das Finanzministerium im Monatserfolgsbericht März (18/BA). Insbesondere die Untergliederung Wirtschaft erhielt Mehreinzahlungen durch Überweisungen des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von 1,099 Mrd. €. Weitere Steigerungen gab es bei den Öffentliche Abgaben (+291,1 Mio. €) aufgrund höherer Bruttoabgaben und in der Untergliederung Finanzmarktstabilität (+62,3 Mio. €). Das Finanzministerium erklärt dies mit der Gewinnabfuhr der Abbaumanagementgesellschaft des Bundes in Höhe von 1,292 Mrd. €, der die im Jänner des Vorjahres erfolgte Rückzahlung einer aus dem Generalvergleich zur Hypo-Thematik erfolgten Anzahlung an Bayern in Höhe von 1,23 Mrd. € gegenübersteht.

Diese Mehreinzahlungen wurden durch geringere Einzahlungen ins Bundesvermögen (-92,6 Mio. €) teilweise kompensiert. Diese ergaben sich laut Bericht aus der Verschiebung des Einganges von OeNB-Gewinnanteilen und Dividenden.

Auch bei den Auszahlungen verzeichnet das Finanzministerium erste Auswirkungen aus den Maßnahmen der Pandemie. Die Auszahlungen von Jänner bis März betrugen 19,6 Mrd. € und waren damit zwar um -0,1 Mrd. € geringer als im Vorjahr. Dies wird mit geringeren Auszahlungen für die Pensionsversicherung (-1,01 Mrd. €), sowie den Untergliederungen Finanzierungen, Währungstauschverträge (-817,1 Mio. €), Finanzausgleich (-67,2 Mio. €) und Familie und Jugend (-54 Mio. €) begründet. Die geringeren Auszahlungen für die Pensionsversicherung ergeben sich laut Finanzministerium aus geringeren Vorschüssen aufgrund eines derzeit geringeren Liquiditätsbedarfes der Pensionsversicherungsträger. Bei den Finanzierungen wurden Netto-Minderauszahlungen aus Zinsen und beim sonstigen Aufwand aus einem höheren Saldo aus Emissionsagien und –disagien verzeichnet, so das Finanzministerium.

Kompensiert wurden diese Minderausgaben durch krisenbedingte höhere Auszahlungen in den Untergliederungen Bundesvermögen (+1,122 Mrd. €) Wirtschaft (+429,6 Mio. €) sowie generell höhere Auszahlungen für Bildung (+149,3 Mio. €), BeamtInnenpensionen (+109,1 Mio. €) und Mobilität (+82,7 Mio. €). Die höheren Auszahlungen für Bundesvermögen werden durch budgetinterne Überweisungen an verschiedene Untergliederungen begründet. Jene im Bereich der Wirtschaft durch Mehrauszahlungen an die WKÖ im Zuge des Covid-19-Härtefallfondsgesetzes.

Aus den höheren Ein- und geringeren Auszahlungen resultiert ein Nettofinanzierungsüberschuss in Höhe von insgesamt rund +0,9 Mrd. €, der um rund +1,5 Mrd. € besser als im Vergleichszeitraum des Vorjahres ist. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.