Parlamentskorrespondenz Nr. 467 vom 14.05.2020

Neu im Budgetausschuss

Regierungsparteien legen Gastronomie-Hilfspaket vor

Wien (PK) – Weitere COVID-19-Gesetze wurden dem Budgetausschuss zugewiesen. Das 19. COVID-19-Gesetz (537/A) bringt steuerliche Erleichterungen für die Gastronomie. So sollen Änderungen im Einkommensteuergesetz vorgenommen werden, um die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine, die ArbeitgeberInnen ihren ArbeitnehmerInnen zur Verfügung stellen können, von 4,40 € auf 8 € anzuheben. Bei den Lebensmittelgutscheinen steigt die Steuerbefreiung von 1,10 € auf 2 €. Die Regierungsparteien erhoffen sich dadurch zusätzliche Wertschöpfungseffekte in der Gastronomie. Ab 1. Juli sollen außerdem Geschäftsessen bis zum Jahresende um 75% - statt bisher 50% - absetzbar sein. Eine Adaption ist auch im Umsatzsteuergesetz geplant. Steuerlich begünstigt werden sollen im selben Zeitraum offene nichtalkoholische Getränke, indem der ermäßigte Steuersatz von 10% zur Anwendung kommt. Zudem wird für Schaumweine ab 1. Juli 2020 ein Nullsteuersatz vorgesehen. Dafür trägt eine Novelle des Schaumweinsteuergesetzes Rechnung.

Das 21. COVID-19-Gesetz (538/A) soll regeln, dass ab 20. Mai 2020 auch BilanzbuchhalterInnen Anträge auf Zuschüsse auf Grundlage des ABBAG-Gesetzes, also vom COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, einbringen können. (Schluss) fan