Parlamentskorrespondenz Nr. 480 vom 15.05.2020

Neu im Sozialausschuss

Gesetzesanträge aus dem Bundesrat

Wien (PK) – SPÖ und FPÖ haben im Bundesrat zwei gemeinsame Gesetzesinitiativen gestartet, die aufgrund ihrer ausreichenden Unterstützung an den Nationalrat weitergeleitet wurden. Zum einen geht es um die Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe (274/A-BR), zum anderen um eine Ausweitung der Freistellungsregelung für Beschäftigte, die durch das Coronavirus besonders gefährdet sind (275/A-BR).

Zuschlag von 30% zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe

Konkret sprechen sich die Bundesrätinnen Korinna Schumann (SPÖ) und Monika Mühlwerth (FPÖ) namens ihrer Fraktionen dafür aus, sowohl zum Arbeitslosengeld als auch zur Notstandshilfe, inklusive zustehender Familienzuschläge, vorübergehend einen Zuschlag von 30% zu gewähren, und zwar rückwirkend ab 15. März dieses Jahres (154 d.B.). Im Bereich des Arbeitslosengeldes soll das für alle Anträge gelten, die vor dem 31. Dezember gestellt wurden, und damit über das Jahr 2020 hinauswirken. Im Bereich der Notstandshilfe sieht der Antrag eine Befristung mit Jahresende vor. Damit wäre den Antragstellerinnen zufolge eine Nettoersatzrate von 70% des bisherigen Einkommens gesichert.

Begründet wird die Initiative mit den dramatischen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt. Die Regierung dürfe nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit steige und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlittern, argumentieren Schumann und Mühlwerth. Die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz "Koste es, was es wolle" dürfe sich nicht nur auf Unternehmen beziehen, sondern müsse auch für ArbeitnehmerInnen gelten. Zumal es derzeit nur sehr schwer bzw. unmöglich sei, wieder Arbeit zu finden. SPÖ und FPÖ halten den Zuschlag außerdem auch für die Zeit nach Corona für wichtig, damit würde nicht zuletzt die Binnennachfrage gestärkt, was insbesonders kleinen Unternehmen zugutekäme.

Ausweitung der verpflichtenden Dienstfreistellung

Die zweite gemeinsame Initiative (155 d.B. ) entspricht einem Gesetzesantrag , den die SPÖ vor kurzem auch eigenständig im Nationalrat eingebracht hat und der bereits im Sozialausschuss diskutiert wurde. ArbeitnehmerInnen sollen demnach auch dann einen Anspruch auf einen besonders geschützten Arbeitsplatz bzw. auf Freistellung haben, wenn nicht sie selbst zur COVID-19-Risikogruppe zählen, sondern ein mit ihnen im selben Haushalt lebendes Familienmitglied. Zudem sollen schwangere Frauen unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab der 15. Schwangerschaftswoche Mutterschutz und Wochengeld beanspruchen können. Auch ein besserer Kündigungsschutz ist SPÖ-Bundesrätin Korinna Schumann und ihrer FPÖ-Kollegin Monika Mühlwerth in diesem Zusammenhang ein Anliegen.

Berufstätige mit schwerkranken MitbewohnerInnen sollen nicht zwischen Beruf oder Gesundheit ihrer Angehörigen entscheiden müssen, wird die Initiative unter anderem begründet. Gleichzeitig wird auf eine Studie verwiesen, die nahelegt, dass die Gefahr einer Frühgeburt steigt, wenn die Mutter an COVID-19 erkrankt ist. (Schluss) gs