Parlamentskorrespondenz Nr. 497 vom 19.05.2020

Familienausschuss: Mehr Fokus auf Kinder und Jugendliche im Corona-Krisenmanagement

Unterschiedliche Positionen von ÖVP und Grünen bei der Indexierung der Familienbeihilfe

Wien (PK) – Die Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe war eines der Themen von insgesamt acht Entschließungsanträgen der Opposition, die im zweiten Teil des Familienausschusses auf der Agenda standen. Mit dieser Frage wird sich nun auch der Europäische Gerichtshof befassen, da die EU-Kommission einen Klagsbeschluss gefasst hat. Weitere Initiativen der SPÖ betrafen die stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Corona-Krisenmanagements, die Ausweitung des Familienbonus Plus auf alle Kinder, die Erhebung der aktuellen Kinderkosten sowie die Sicherstellung der Teilnahme von österreichischen Jugendlichen am Erasmus-Programm und dem Europäischen Solidaritätskorps nach dem Brexit. Bei den Anliegen der FPÖ ging es um Verbesserungen beim Familienbonus Plus sowie die rechtliche Absicherung des Doppelresidenzmodells.

Indexierung der Familienbeihilfe wird nun vom Europäischen Gerichtshof geprüft

Sowohl von Seiten der SPÖ als auch der NEOS lagen Anträge vor, in denen die Regierung aufgefordert wird, die Indexierung der Familienbeihilfe zurückzunehmen. Beide Initiativen wurden mehrheitlich vertagt.

Seit dem 1. Jänner 2019 werde die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten des Landes angepasst, "obwohl die Eltern in Österreich arbeiten und in das österreichische Sozialsystem einzahlen", sagte Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) (415/A(E)). Die von der türkis-blauen Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz beschlossene Indexierung sei von Beginn an unter Kritik gestanden, und zwar auch "aufgrund der offensichtlichen EU-Rechtswidrigkeit des Gesetzes". Die Kürzungen in diesem Bereich würden vor allem Arbeitskräfte und Kinder aus Mittel- und Osteuropa betreffen. Die Eltern arbeiten in Österreich häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen mit niedriger Bezahlung wie beispielsweise in der 24-Stunden-Betreuung oder als ErntehelferInnen. Besonders in Zeiten der Corona-Krise werde deutlich, wie sehr die österreichische Gesellschaft in manchen Branchen von diesen Arbeitskräften abhängig sei. Da jedes Kind gleich viel wert sein müsse, trete die SPÖ mit Nachdruck für die Abschaffung der Indexierung ein. Julia Herr (SPÖ) setzte sich für höhere Löhne für die Betroffenen ein und erkundigte sich nach der Pflegestrategie, die noch immer nicht vorliegt.

Durch entsprechende Änderungen im Familienlastenausgleichs- und im Einkommensteuergesetz soll die Indexierung der Familienbeihilfe zurückgenommen werden, verlangten auch die NEOS in einem entsprechenden Initiativantrag (470/A). Damit werde der ursprüngliche gesetzliche Zustand wiederhergestellt, erläuterte Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS). Problematisch sei zudem die niedrige Bezahlung der 24-Stunden-BetreuerInnen.

Dass die Regierungsfraktionen bei diesem Thema unterschiedlicher Meinung sind, zeigte sich an den Stellungnahmen der Abgeordneten Gudrun Kugler (ÖVP) und Bedrana Ribo (Grüne). Die Kommission habe sich in dieser Frage an den EuGH gewandt, der Ausgang des Verfahrens sei daher noch offen, gab Kugler zu bedenken. Ihrer Meinung nach führe gerade die Indexierung dazu, dass alle Kinder gleich behandelt werden, zumal die Kaufkraft in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sei. Bedrana Ribo wiederum sprach sich klar gegen die Indexierung aus, da alle Menschen, die in Österreich arbeiten, Steuern zahlten und Sozialversicherungsbeiträge leisteten, gleich behandelt werden müssten. Die von Bundesministerin Anschober geplante Pflegereform werde sobald wie möglich in Angriff genommen werden, versicherte sie gegenüber Abgeordneter Herr.

FPÖ-Mandatarin Rosa Ecker sprach von einer "scheinheiligen Debatte", da das Grundproblem in den prekären Beschäftigungsverhältnissen der 24-Stunden-BetreuerInnen liege. Von den Agenturen wurde teilweise damit geworben, dass zu dem Gehalt noch die Familienbeihilfe hinzukomme. Ihr Fraktionskollege Wolfgang Zanger (FPÖ) hielt an der Indexierung mit dem Argument fest, dass die österreichischen Kinder nicht diskriminiert werden dürfen. 

SPÖ: Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sollen stärker in den Fokus rücken

Grundsätzlich Einigkeit gab es bei der Debatte um einen Entschließungsantrag der SPÖ, in dem gefordert wurde, die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Corona-Krisenmanagements stärker in den Vordergrund zu rücken. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene seien durch die Corona-Maßnahmen besonders betroffen, zumal sie weder für lange Zeit in Kindergärten, Schulen und Ausbildungsstätten gehen, noch Freizeit- bzw. Sportaktivitäten ausüben konnten, hob Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) hervor (479/A(E)). Probleme gebe es auch im Gesundheitsbereich, da viele medizinischen Leistungen, Untersuchungen und Therapien drastisch reduziert wurden oder gar nicht mehr angeboten werden. Auch wenn derzeit eine Krisensituation herrsche, müsse dennoch auf die Kinderrechte geachtet werden. Es sei daher ein Maßnahmenplan notwendig, der mindestens folgende Punkte umfasst: Ausbau des Kinderschutzes, mehr Unterstützung der Exekutive durch SozialarbeiterInnen, Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, Planungssicherheit für Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufstockung der Anzahl an Schulpsychologlnnen.

Darauf basierend brachten ÖVP, Grüne und NEOS einen Abänderungsantrag ein, in dem die Bundesregierung ersucht wird, zielgerichtet geeignete Maßnahmen zu setzen, um Kinder und Jugendliche in der Krise zu stärken. Darin wird unter anderem auf das Regierungsprogramm verwiesen, das eine Reihe von Vorhaben in diesem Bereich enthält. Diese reichen von einer Sensibilisierungskampagne zu Gewalt gegen Frauen und Kinder, der Unterstützung von Schulen und Lehrenden bei Gewaltprävention, der Schaffung von Therapieoptionen für Kinder und Jugendliche, bis hin zur Bereitstellung von schulischem Supportpersonal und der Umsetzung einer Facharztoffensive.

Die SPÖ könne dem Abänderungsantrag nicht zustimmen, da er zu schwammig sei, keine konkreten Maßnahmen und auch keinen Zeitplan enthalte, argumentierte Eva-Maria Holzleitner. Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) sprach insbesondere die medizinischen Versorgungsprobleme in den ländlichen Regionen an. Es brauche dringend mehr Kinderarztstellen und mehr Angebote im Bereich psychischer Gesundheit. Bei der Abstimmung wurde der Abänderungsantrag mit V-G-N-F-Mehrheit angenommen; der SPÖ-Antrag wurde abgelehnt.

SPÖ für sozial gerechte Umgestaltung des Familienbonus

Laut Ansicht der Abgeordneten Petra Wimmer (SPÖ) habe der von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Familienbonus einen Konstruktionsfehler (377/A(E)). Der Bonus in der Höhe von 1.500 € je Kind könne nämlich nur dann in voller Höhe beansprucht werden, wenn auch Einkommens- bzw. Lohnsteuer in diesem Ausmaß bezahlt wurden. Dies führe dazu, dass ein Kind von SpitzenverdienerInnen sechsmal höher gefördert werde als jenes von BezieherInnen niedriger Einkommen. Da jedes Kind gleich viel wert sein müsse, fordert die SPÖ die Einführung eines Familienbonus in der Höhe von 1.750 € für alle, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Abgeordneter Michael Bernhard erinnerte daran, dass die NEOS den Ausbau von Sachleistungen bzw. die Einführung eines Chancengerechtigkeitsbonus schon bei der Beschlussfassung des Familienbonus für sinnvoller erachtet hatten.

Der Familienbonus war von Anfang an als Sozialleistung konzipiert und sollte zu einer deutlichen Entlastung des klassischen Mittelstands beitragen, führte ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber aus. Diverse Studien und auch das positive Feedback der Betroffenen hätten gezeigt, dass dies auch gelungen sei. Außerdem plane die Regierung den Ausbau dieser Maßnahmen, nämlich die Erhöhung des Familienbonus auf 1.750 € sowie des Kindermehrbetrags auf 350 €.

Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich vertagt.

FPÖ will Verbesserungen beim Familienbonus Plus

Für Anpassungen und Klarstellungen beim Familienbonus Plus setzt sich die freiheitliche Mandatarin Rosa Ecker ein (515/A(E)). Diese "grundsätzlich sehr begrüßenswerte Maßnahme", die für den Großteil der Familien eine Steuerreduktion von bis zu 1.500 € pro Kind bringt, komme leider nicht allen zugute. Betroffen seien insbesondere getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern sowie Pflegeeltern, zeigt die Antragstellerin auf. Theoretisch sehe das Gesetz zwar Regelungen für diese Familienkonstellationen vor; diese würden sich in der Praxis aber als unzureichend herausstellen. Eine oftmals fehlende Gesprächsbasis zwischen getrennt lebenden bzw. geschiedenen Elternteilen, im Nachhinein geänderte Gegebenheiten (z.B. bei den Unterhaltsleistungen) machten es in vielen Fällen unmöglich, richtige Angaben beim Ansuchen um Gewährung des Familienbonus Plus zu machen. Dadurch sei es teilweise schon zu Rückzahlungsforderungen seitens des Finanzministeriums gekommen. Bei Pflegeeltern wiederum stelle sich das Problem, dass sie in der Regel nicht darüber informiert seien, ob die leiblichen Eltern ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen bzw. einen Unterhaltsabsetzbetrag in Anspruch nehmen.

Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) setzte sich dafür ein, dass auch SozialhilfebezieherInnen vom Familienbonus profitieren sollten.

Ausschussvorsitzender Norbert Sieber (ÖVP) räumte ein, dass es in der Praxis diverse Unschärfen gebe, die man sich näher ansehen wolle. Er lud daher alle FamiliensprecherInnen ein, in einer Arbeitsgruppe über etwaige Verbesserungen zu beraten. Der FPÖ-Entschließungsantrag wurde mehrheitlich vertagt.

Mehr rechtliche Sicherheit für getrennt lebende Eltern durch die Einführung des Doppelresidenzmodells

Immer mehr Eltern möchten nach einer Trennung gleichermaßen Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sie im Alltag betreuen, ist FPÖ-Mandatarin Edith Mühlberghuber überzeugt (192/A(E)). Diese Aufteilung der Rechte und Pflichten sei eine äußerst positive Entwicklung, die von der Politik aktiv unterstützt werden müsse. Um dafür auch eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, plädiert sie für die Einführung des sogenannten Doppelresidenzmodells, das in der Praxis ohnehin schon von vielen Paaren gelebt werde. Derzeit werden getrennt lebende Eltern gesetzlich dazu verpflichtet, denjenigen Haushalt, in dem das Kind hauptsächlich betreut wird, festzulegen. Das führe aber zu der absurden Situation, dass die gemeinsame gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken in sich bergen könne, da hierfür keine rechtliche Deckung vorgesehen sei. Im Streitfall seien oftmals gerichtliche Unterhaltsrückforderungen die Folge, geben die AntragstellerInnen zu bedenken.

Dabei handle es sich um eine langjährige Forderung seiner Partei, merkte Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) an. Vor einer möglichen Umsetzung müssten jedoch einige Fragen geklärt werden, wie etwa bezüglich der Meldung des Hauptwohnsitzes, der zum Beispiel für den Schulsprengel relevant sei.

Auch Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) ortete einige offene Fragen und gab zu bedenken, dass ein solches Modell auch Auswirkungen auf die Höhe der Alimente haben könne. Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

SPÖ für rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung

Im Rahmen eines weiteren – mehrheitlich vertagten - SPÖ-Entschließungsantrags wird die Bundesregierung ersucht, eine aktuelle Erhebung der Kinderkosten durchzuführen, um die tatsächliche finanzielle Lage von Familien auf einer statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen (115/A(E)). Obwohl sich in den letzten Jahrzehnten viel verändert habe, werden zahlreiche familienpolitische Maßnahmen (z.B. Förderungen, Unterhalt) noch immer auf Basis jener Regelbedarfssätze berechnet, die auf eine Statistik aus dem Jahr 1964 zurückgehen, gab Abgeordnete Petra Wimmer zu bedenken. Laut Statistik Austria lebe in Österreich etwa jedes fünfte Kind bzw. jeder fünfte Jugendliche unter 18 Jahren in einer armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Lebenslage. Sozial schwache Familien würden die steigenden Kosten zur Abdeckung der finanziellen Bedürfnisse von Kindern aber besonders treffen. Eine Aktualisierung der Kinderkosten sollte daher so rasch wie möglich erfolgen.

Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) stimmte darin überein, dass die Regelbedarfssätze veraltet seien und kündigte die baldige Durchführung einer umfangreichen und fundierten Kinderkostenstudie an.

Teilnahme an Erasmus+ und Europäischem Solidaritätskorps soll auch nach dem Brexit möglich sein

Die Weiterführung von europäischen Austauschprogrammen mit Großbritannien, wie Erasmus+ oder dem Europäischen Solidaritätskorps, auch nach dem Brexit ist Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) ein Anliegen. Möglichst unkomplizierte Regelungen für Auslandsaufenthalte bzw. Möglichkeiten des Austausches mit Großbritannien sollen aus ihrer Sicht auch nach einem wie immer gearteten EU-Austritt Großbritanniens bestehen bleiben. Im Falle eines "Hard Brexit" müsste so rasch wie möglich über neue Abkommen, wie sie etwa mit Norwegen oder der Türkei bestehen, verhandelt werden. Die Antragstellerin fordert die Familienministerin in einem Entschließungsantrag auf, sich für eine Absicherung der Programme einzusetzen und Gespräche auf EU-Ebene sowie mit Großbritannien zu führen (114/A(E)). Das soll zudem in Absprache mit dem Bildungs- und dem Wirtschaftsressort erfolgen, heißt es im – mehrheitlich vertagten - Antrag. Von ÖVP-Seite wurde darauf hingewiesen, dass seit Februar an entsprechenden Lösungen gearbeitet werde. (Schluss) sue