Parlamentskorrespondenz Nr. 533 vom 28.05.2020

Neu im Rechnungshofausschuss

NEOS-Anträge zu Rechnungshof-Prüfungen für Gemeinden und gemeinnützige Bauvereinigungen

Wien (PK) – Alle Gemeinden sollten – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl – der Kontrolle des Rechnungshofs oder des jeweiligen Landesrechnungshofs unterliegen, meint NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und richtet daher einen entsprechenden Entschließungsantrag an die Regierung (557/A(E)). Nach aktueller Rechtslage kann der Rechnungshof nur Kommunen mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen auf ihre Gebarung überprüfen. Für die Landesrechnungshöfe bestünde die Möglichkeit, auch kleinere Gemeinden einer Prüfung zu unterziehen. Davon würde aber nicht ausreichend Gebrauch gemacht, kritisiert der Antragssteller.

Eine Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs wird von den NEOS außerdem für gemeinnützige Bauvereinigungen vorgeschlagen (568/A(E)). Aktuell können diese nur überprüft werden, wenn eine öffentliche Eigentümerschaft durch Gebietskörperschaften gegeben ist. Auch habe das Prüforgan selbst auf die Notwendigkeit hingewiesen, heißt es im Antrag. (Schluss) fan