Parlamentskorrespondenz Nr. 593 vom 08.06.2020

Mehrzahl der Vorhaben des Bundes erfüllt die geplanten Wirkungen

Vizekanzler Kogler legt Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung vor

Wien (PK) – Eine Evaluierung von insgesamt 76 Vorhaben des Bundes zeigt, dass bei der überwiegenden Mehrheit (59%) die anvisierten Wirkungen erfüllt werden konnten. Dies geht aus dem Bericht von Vizekanzler Werner Kogler betreffend die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2019 (23/BA) hervor, der nun dem Budgetausschuss vorliegt. Die Liste der geprüften Vorhaben umfasst dabei 56 rechtssetzende Maßnahmen – davon 24 Bundesgesetze – und 20 sonstige Vorhaben, die sich auf 12 Ressorts aufteilen. Das Spektrum reicht dabei von der österreichischen EU-Präsidentschaft über die Förderung von Fachhochschul-Studiengängen und die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bis hin zur Qualitätsverbesserung der Gastronomie im ländlichen Raum und zur Schulobstverordnung.

Konkret wurden laut Angaben der haushaltsleitenden Organe bei 51% aller Vorhaben die Wirkungsziele zur Gänze erreicht, in 8% der Fälle sogar überplanmäßig erfüllt. 24% der Vorhaben erreichten ihre intendierten Wirkungsziele überwiegend, 13% stuft der Bericht hinsichtlich der Wirkungen in die Kategorie "teilweise erreicht" und 4% unter "nicht erreicht" ein.

Die Mehrzahl der 2019 evaluierten Vorhaben war mit finanziellen Auswirkungen verbunden (45 von 76 Vorhaben). In Summe fielen bei diesen Vorhaben in den für den Bericht in Frage kommenden Finanzjahren (frühestens 2013 bis längstens 2019) Aufwendungen für den Bund in der Höhe von rund 12,6 Mrd. € an, wobei knapp 815 des gesamten Finanzvolumens auf jene beiden Vorhaben entfielen, die über 1 Mrd. € an Aufwendungen verursachten – das Universitätsbudget 2016-2018 und das Programm für die ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020.

Tatsächliche Gleichstellung als häufigstes Wirkungsziel

Bei den 45 Vorhaben mit finanziellen Auswirkungen wurde 84 Mal eine wesentliche Betroffenheit einer Wirkungsdimension erkannt. So wurden in der Wirkungsdimension "Tatsächliche Gleichstellung" bei 15 Vorhaben wesentliche Auswirkungen abgeschätzt. Ebenso im Rahmen von 15 Vorhaben konnten Auswirkungen auf Unternehmen festgestellt werden. In 12 Fällen ortet der Bericht Auswirkungen in der Wirkungsdimension "Verwaltungskosten für Unternehmen", dies etwa in Form von Be- und Entlastungen durch neue bzw. reduzierte Informationsverpflichtungen. 11 Vorhaben betrafen die Wirkungsdimension "Kinder und Jugend", acht hatten Auswirkungen im Bereich "Soziales", sieben verbucht der Bericht unter der Kategorie "Gesamtwirtschaft". Wirkungsfolgen in den Dimensionen "Verwaltungskosten für BürgerInnen" und "Konsumentenschutz" konnten bei jeweils sechs Vorhaben festgestellt werden, vier Vorhaben betrafen das Wirkungsziel "Umwelt". (Schluss) hof