Parlamentskorrespondenz Nr. 648 vom 19.06.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge zu den Themen Pensionen und Pflege

Wien (PK) – Die Koalitionsparteien schlagen Adaptierungen im Pensionsgesetz vor und wollen der Alterssicherungskommission aufgrund der Corona-Krise bis März 2021 Zeit zur Vorlage des Langfristgutachtens über die Entwicklung des Pensionssystems geben. Die NEOS unterstützen das im Regierungsprogramm verankerte Vorhaben eines automatischen Pensionssplittings und drängen darauf, Pensionskontodaten in anonymisierter Form für die Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Die SPÖ pocht auf ein höheres Pflegegeld bei Demenzerkrankungen.

SPÖ fordert bessere Pflegegeldeinstufung von demenzkranken Menschen

Die SPÖ nimmt den zu erwartenden weiteren Anstieg der Zahl an Menschen mit Demenz zum Anlass, um neuerlich eine bessere Pfleggeld-Einstufung dieser Personengruppe zu fordern (647/A(E)). Der Erschwerniszuschlag, mit dem der Mehraufwand bei der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz und anderen schweren psychischen Beeinträchtigungen abgegolten wird, müsse von derzeit 25 Stunden auf zumindest das Doppelte angehoben werden, verlangen Sabine Schatz und Rudolf Silvan. Zudem drängen sie darauf, Betreuungsangebote für demenzkranke Menschen wie Tages- oder Nachtbetreuung sowie alternative Wohnformen auszubauen und Angehörige durch kostenlose Beratung, Schulung und Begleitung zu unterstützen. Auch bei der Pflegegeldreform soll das Thema Demenz laut Antrag besondere Berücksichtigung finden.

NEOS wollen Wissenschaft anonymisierte Pensionskontodaten zur Verfügung stellen…

Die NEOS sprechen sich dafür aus, der Wissenschaft die Pensionskontodaten der ÖsterreicherInnen in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen und ihr auch Zugang zu sozioökonomischen und weiteren geeigneten Daten zu verschaffen (667/A(E)). Auf Basis von Zeitreihen könnten zu erwartende Entwicklungen im Pensionsbereich sichtbar gemacht werden, argumentiert Gerald Loacker, und zwar sowohl generationen- als auch jahrgangsbezogen. Das würde es der Politik ermöglichen, bei negativen Entwicklungen rasch zu reagieren und gegenzusteuern.

…und drängen auf automatisches Pensionssplitting

Ein weiteres Anliegen ist den NEOS ein automatisches Pensionssplitting (668/A(E)). Die von den Eltern geleisteten Pensionsbeiträge sollen demnach nach der Geburt eines Kindes für einen gewissen Zeitraum auf beide PartnerInnen aufgeteilt werden. Ein Opt-out soll dem Antrag zufolge nur möglich sein, wenn sich beide Elternteile einvernehmlich dafür entscheiden.

Begründet wird die Initiative von Abgeordnetem Loacker damit, dass das geltende freiwillige Pensionssplitting kaum in Anspruch genommen wird und zudem in einigen Punkten problematisch sei. So könne dieses nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil gar nicht arbeite. Loacker verweist zudem darauf, dass die Einführung eines automatischen Pensionssplittings auch im Regierungsprogramm verankert sei.

Langfristgutachten der Alterssicherungskommission soll erst im Frühjahr 2021 vorliegen

Mit Anfang 2017 wurde beim Sozialministerium eine neue Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme eingerichtet. Sie löste die alte Pensionssicherungskommission ab und hat unter anderem die Aufgabe, jedes Jahr ein Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung und über die Kostenentwicklung der Beamtenpensionen für die nächsten fünf Jahre zu erstellen. Zudem ist sie angehalten, alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems vorzulegen. Das erste derartige "Langfristgutachten" wäre aufgrund der verspäteten Konstituierung der Alterssicherungskommission Ende November dieses Jahres fällig. Nun soll die Frist zur Vorlage laut einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsparteien Corona-bedingt um vier Monate, auf März 2021, verschoben werden (708/A).

Begründet wird die weitere Verzögerung damit, dass die dem Langfristgutachten zugrunde liegende Wirtschaftsprognose erst Ende August zur Verfügung stehen und darüber hinaus auf veralteten Daten vom April dieses Jahres basieren wird. Die Anregung zur Fristverlängerung sei von der Kommission selbst gekommen, halten August Wöginger (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) in den Erläuterungen zum Antrag fest. Die Kommission will damit auch eine höhere Konsistenz zwischen dem Mittel- und dem Langfristgutachten gewährleisten.

Verlängerte Waisenpension auch für Kinder von BeamtInnen

Im Zuge der Corona-Krise hat das Parlament auch beschlossen, den Anspruch auf Familienbeihilfe und auf Waisenpension vorübergehend über das 27. Lebensjahr hinaus zu verlängern, wenn eine laufende Ausbildung Corona-bedingt nicht zeitgerecht abgeschlossen werden kann. Die entsprechenden Bestimmungen im ASVG sollen nun auch im Pensionsgesetz und im Bundesbahn-Pensionsgesetz nachvollzogen werden (709/A). Damit wollen ÖVP und Grüne sicherstellen, dass der um bis zu sechs Monate verlängerte Waisenpensionsanspruch auch für Kinder von verstorbenen Beamtinnen und Beamten gilt. Die Kosten dieses Schrittes werden auf 152.000 € geschätzt. (Schluss) gs


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