Parlamentskorrespondenz Nr. 651 vom 22.06.2020

Neu im Sozialausschuss

Früherer Anspruch auf sechste Urlaubswoche für BauarbeiterInnen, Anträge zur Arbeitsmarktpolitik und zum Arbeitsmarkt

BUAG-Novelle soll Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche fördern

Wien (PK) – Eine von ÖVP, SPÖ und Grünen gemeinsam beantragte Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) hat unter anderem zum Ziel, Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche zu forcieren. So sollen Unternehmen, die BauarbeiterInnen auch während der Winterfeiertage beschäftigen, einen deutlich höheren Teil der Lohnnebenkosten als bisher refundiert bekommen. Im Gegenzug wird der von Bauunternehmen zu leistende Zuschlag zur Finanzierung dieser Winterfeiertagsregelung erhöht. Außerdem werden die Zuschläge zur Finanzierung des Überbrückungsgeldes jahreszeitlich gestaffelt und der einschlägige Zuschlagsfaktor demnach für die Monate Jänner bis März und Dezember von 1,5 auf 0,4 gesenkt, ohne dass dadurch die Finanzierung dieser Leistung – eine Art frühzeitige Pension für BauarbeiterInnen – gefährdet wäre, wie in den Erläuterungen zum Antrag (703/A) festgehalten wird.

Neu ist außerdem, dass BauarbeiterInnen künftig bereits nach 1.040 Anwartschaftswochen (20 Arbeitsjahren) Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche erhalten sollen. Bisher waren dazu 1.150 Anwartschaftswochen (25 Jahre) nötig.

NEOS halten derzeitige Arbeitsmarktpolitik für zu wenig treffsicher…

Um einem Corona-bedingten Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, halten es die NEOS für notwendig, die aktive Arbeitsmarktpolitik umzugestalten und einen stärkeren Fokus auf schlecht qualifizierte Personengruppen zu richten. Es gelte, die Treffsicherheit der Angebote im Hinblick auf branchen-, alters- und vor allem ausbildungsspezifische Aspekte zu erhöhen, moniert Gerald Loacker (684/A(E)). Änderungsbedarf sieht er beispielsweise bei der Bildungskarenz, die deutlich öfter von AkademikerInnen als von Personen mit Pflichtschulabschluss in Anspruch genommen wird. Zudem ist es für ihn nicht einsichtig, dass das AMS mit der geblockten Altersteilzeit de facto Frühpensionen subventioniere.

…und fordern Einführung eines Weiterbildungskontos

Angeregt wird von den NEOS außerdem die Einrichtung eines Weiterbildungskontos mit einer Prämienkomponente (675/A(E)). Demnach soll ein Teil der Arbeitslosenversicherungsbeiträge als fiktiver Beitrag auf ein personalisiertes Konto gutgeschrieben und durch eine staatliche Prämie ähnlich der Bausparprämie aufgebessert werden. Die derart angesparten Mittel sollen ArbeitnehmerInnen eigenverantwortlich für Qualifizierungsmaßnahmen nutzen können. Gelder, die bis zum Pensionsantritt nicht aufgebraucht werden, würden zugunsten der Versichertengemeinschaft verfallen. Finanziert werden könnte das Konto nach Meinung von Gerald Loacker durch die Zusammenführung verschiedener Weiterbildungsförderungen des Bundes und der Länder sowie durch die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit.

In der Begründung des Antrags weist Loacker darauf hin, dass Berufsqualifizierung in Zeiten der Digitalisierung immer wichtiger werde. Auch brauche es sinnvolle Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen für Menschen, deren Branchen aufgrund der COVID-19-Pandemie einen nachhaltigen Einbruch erlitten haben. Viele bestehende Arbeitsmarkt- und Weiterbildungsförderungen könnten aber erst in Anspruch genommen werden, wenn man bereits arbeitslos sei, kritisiert Loacker. Es wäre wichtig, bereits präventiv Weiterbildungsmöglichkeiten während der Erwerbsarbeit anzubieten.

FPÖ will Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-ÖsterreicherInnen beschränken

Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in Österreich infolge der COVID-19-Pandemie spricht sich die FPÖ neuerlich dafür aus, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-ÖsterreicherInnen sektoral zu beschränken (715/A(E)). Dabei sollen unter anderem Parameter wie Alter, Ausbildungsniveau, gesundheitliche Einschränkungen und branchenspezifische Entwicklungen Berücksichtigung finden. Im Sinne des Mottos "Österreich zuerst" sollen die Restriktionen sowohl für Drittstaatsangehörige als auch für EU-BürgerInnen gelten. Ein gleichlautender Antrag war bereits Ende Mai eingebracht worden. (Schluss) gs