Parlamentskorrespondenz Nr. 712 vom 30.06.2020

Neu im Sozialausschuss

BSVG-Novelle bringt eine Reihe von Entlastungen für bäuerliche Betriebe

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und begleitende Änderungen im ASVG und GSVG vorgelegt (284 d.B. ). Ziel des vorgeschlagenen Maßnahmenbündels ist es, bäuerliche Betriebe nachhaltig zu entlasten, wobei die jährlichen Gesamtkosten des Pakets gemäß den Erläuterungen auf rund 20 Mio. € für den Bund und rund 7 Mio. € für die Sozialversicherung berechnet werden. Die einzelnen Maßnahmen sollen rückwirkend mit Anfang Jänner in Kraft treten.

Konkret sieht der Entwurf vor, den im Bereich des BSVG-Pensionsrechts geltenden Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 0,5% ersatzlos zu streichen. Das heißt, dass alle Pensionen und Pensionssonderzahlungen nunmehr abzugsfrei zur Auszahlung gelangen sollen. Zudem wird das so genannte "fiktive Ausgedinge" Pensionen künftig in einem geringeren Umfang als bisher schmälern, da nur noch 10% statt 13% auf die Pensionsleistung angerechnet werden. Die Mindestbeitragsgrundlage im Bereich der Krankenversicherung wird – analog zum ASVG und zum GSVG – auf 446,81 € gesenkt. Bisher lag sie bei 824,51 € für Einheitswertbetriebe und 1.549,35 € für sogenannte "Optionsbetriebe" ohne steuerliches Einkommen. Auch der SV-Beitragszuschlag von 3% für Optionsbetriebe entfällt.

Verbesserungen gibt es darüber hinaus für Kinder von LandwirtInnen, die hauptberuflich am Hof mitarbeiten. Ihre Pensionsbeitragsgrundlage wird bis zum 27. Lebensjahr von einem Drittel auf die Hälfte der Beitragsgrundlage des Betriebsführers bzw. der Betriebsführerin erhöht, wobei der Bund die anfallenden Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Gänze übernimmt. Die Einführung des Pensionskontos mit längeren Durchrechnungszeiten habe dazu geführt, dass mitarbeitende Kinder mit einer niedrigeren Pension rechnen müssten, zumal viele Höfe erst nach dem 30. Lebensjahr übernommen würden, wird dieser Schritt begründet.

Als größten Kostenbrocken weisen die finanziellen Erläuterungen die Streichung des Solidaritätsbeitrags mit rund 10,6 Mio. € sowie die Senkung des fiktiven Ausgedinges mit rund 9 Mio. € (Werte jeweils für 2020) aus. Die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage bei der Krankenversicherung wird zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 6,6 Mio. € führen. (Schluss) gs