Parlamentskorrespondenz Nr. 721 vom 01.07.2020

Neu im Sozialausschuss

Einmalzahlung für Arbeitslose, Kinderbonus für Familien, Aufstockung des Familienhärtefonds, europaweite Arbeitsvermittlung

Wien (PK) – Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern, schlägt die Regierung unter anderem eine Einmalzahlung für Arbeitslose in der Höhe von 450 € sowie eine einmalige Unterstützungsleistung von 360 € für jedes Kind vor (285 d.B.). Außerdem ist geplant, die Mittel für den Corona-Familienhärtefonds von 30 Mio. € auf 60 Mio. € aufzustocken. Der Bezugszeitraum von Weiterbildungsgeld bzw. eines Fachkräftestipendiums soll in Ausnahmefällen verlängert werden können. In das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) sind auch private Arbeitsvermittler aufzunehmen.

Voraussetzung für den Erhalt der Einmalzahlung von 450 € ist, dass man zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat, wobei ein durchgehender Bezug keine Voraussetzung ist. Unterbrechungen durch kurzfristige Beschäftigungen oder Krankenstände schaden demnach nicht. Tage, in denen der Leistungsbezug gesperrt wurde, zählen allerdings nicht zur Bezugsdauer.

Der Betrag soll im Herbst ausgezahlt werden und nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Auch Leistungen aus der Sozialhilfe werden dadurch ausdrücklich nicht geschmälert. Man wolle mit der Einmalzahlung einen Beitrag leisten, um die Zeit bis zur Wiedererlangung einer neuen Beschäftigung leichter zu überbrücken, wird die Maßnahme von der Regierung begründet.

Die Kosten für die Unterstützungsleistung sind laut Erläuterungen mit ca. 198 Mio. € veranschlagt, wobei die Regierung damit rechnet, dass es im Gegenzug zu höheren Konsumausgaben kommt und die Umsatzsteuereinnahmen dadurch um 31 Mio. € steigen werden. Zudem könnten durch den zusätzlichen Konsum 3.900 Arbeitsplätze gesichert werden.

Entlastung von Familien

Zur Entlastung von Familien sieht der Gesetzentwurf vor, im September – zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe und zum Schulstartgeld – eine einmalige Zahlung für jedes Kind von 360 € zu gewähren. Davon sollen mehr als 1,9 Millionen Kinder profitieren. Für im Ausland lebende Kinder ist allerdings nur eine indexierte Zahlung vorgesehen, was die Kosten gemäß den Erläuterungen um rund 19 Mio. € reduziert. Insgesamt rechnet die Regierung mit zusätzlichen Ausgaben von 678 Mio. €, wobei die Finanzierung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erfolgen soll.

Dazu kommen 30 Mio. € für die Aufstockung des Corona-Familienhärtefonds, der einkommensschwachen Familien offensteht. Die Zahl der AntragstellerInnen sei wesentlich höher als angenommen, wird die Verdoppelung der bereitgestellten Mittel begründet.

Fachkräftestipendium, Weiterbildungsgeld

Für Personen, die Corona-bedingt eine begonnene Ausbildung nicht zeitgerecht abschließen konnten bzw. können, sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit eines verlängerten Bezugs eines Fachkräftestipendiums vor. Auch im Bereich der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit, die grundsätzlich auf ein Jahr bzw. zwei Jahre befristet sind, soll eine ähnliche Regelung gelten. Damit soll das Nachholen des angestrebten Bildungsabschlusses bzw. das Erreichen des Bildungsziels ermöglicht werden. Die bloße Umstellung von Präsenzveranstaltungen auf Online-Learning, rechtfertige allerdings keine Verlängerung, wird in den Erläuterungen ausdrücklich festgehalten.

Europäische Arbeitsvermittlung

Stark in Verzug ist Österreich, was die Umsetzung von EU-Vorgaben in Bezug auf das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) betrifft. Ursprünglich bestand dieses Netzwerk nur aus öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen, 2016 wurde allerdings eine Ausweitung auf private Arbeitsmarktdienstleister beschlossen, um die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb Europas zu fördern. Gemäß der einschlägigen EU-Verordnung hätte Österreich bis spätestens 13. Mai 2018 ein nationales Zulassungssystem für private Anbieter implementieren müssen, was nun nachgeholt wird. Die Aufgabe als Zulassungsstelle soll demnach die Wirtschaftskammer (WKO) übernehmen, wobei verschiedene Vorkehrungen getroffen werden, um unseriöse Anbieter auszuschließen. Im Falle des Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben sind auch Verwaltungsstrafen vorgesehen. (Schluss) gs