Neu im Verfassungsausschuss
SPÖ fordert Archivierung digitalen Schriftguts und mehr Personal für Datenschutzbehörde, NEOS für Gleichbehandlung elektronischer Eingaben
SPÖ hat Novelle zum Bundesarchivgesetz vorgelegt
Wien (PK) – Die SPÖ hat eine Novelle zum Bundesarchivgesetz vorgelegt (743/A). Abgeordnetem Christian Drobits und seinen FraktionskollegInnen geht es darum, künftig auch digitales Schrift- und Kommunikationsgut von Regierungsmitgliedern und anderer Oberster Organe im Staatsarchiv zu archivieren. Zudem sollen WissenschaftlerInnen und ForscherInnen bereits nach zehn Jahren – und nicht erst nach zwanzig Jahren – Zugang zu den archivierten Beständen erhalten.
In der Begründung des Antrags verweist Drobits unter anderem auf eine einstimmige Entschließung des Nationalrats vom Frühjahr 2019. Damals wurde der zuständige Kanzleramtsminister aufgefordert, dem Parlament möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass digitale Archivalien und Äußerungen von Staatsorganen, etwa in den Sozialen Medien, der Nachwelt erhalten bleiben. Bisher sei leider noch nichts geschehen, bemängelt die SPÖ. Dabei hätte der Ibiza-Untersuchungsausschuss deutlich gezeigt, dass die Kommunikation zwischen Regierungsmitgliedern häufig auf digitalem Weg stattfinde. Diese Kommunikation werde weder der interessierten Öffentlichkeit noch der zeitgeschichtlichen Forschung via Staatsarchiv zur Verfügung stehen, so Drobtis.
Personelle Aufstockung der Datenschutzbehörde
Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ eine bessere personelle Ausstattung der Datenschutzbehörde. Trotz einer leichten Erhöhung des Personalstandes sei diese nach wie vor unterbesetzt, zumal mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Zahl der Beschwerden deutlich gestiegen ist, macht SPÖ-Abgeordneter Drobits in einem Entschließungsantrag (742/A(E)) geltend. Seiner Meinung nach braucht es aber ausreichend Personal, um das wichtige Grundrecht auf Datenschutz auch wirksam umsetzen zu können.
Elektronischer Rechtsverkehr: NEOS für Neuregelung der Eingabefristen
Nach Meinung der NEOS ist die Frage der "Rechtzeitigkeit" von Eingaben an Behörden im elektronischen Rechtsverkehr derzeit unbefriedigend geregelt. Während bei brieflichen Eingaben das so genannte Postlauf-Privileg des Allgemeinen Verfahrensgesetzes wirksam wird, es für die Einhaltung von Fristen also genügt, Schreiben am letzten Tag der Frist bei der Post aufzugeben, müssen laut Nikolaus Scherak und Johannes Margreiter elektronische Eingaben, etwa per E-Mail oder im Elektronischen Rechtsverkehr, immer noch innerhalb der Amtsstunden einlangen, andernfalls können sie als verspätet zurückgewiesen werden. Lediglich beim Bundesverwaltungsgericht sei dieser Missstand bereits beseitigt worden, machen sie geltend. Die NEOS fordern in diesem Sinn gesetzliche Änderungen zur Gleichbehandlung von elektronischen mit postalischen Eingaben (736/A(E)). (Schluss) gs
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Links
- 743/A - Bundesarchivgesetz
- 742/A(E) - Datenschutzbericht – Personalmangel in der Datenschutzbehörde – immer mehr gesetzliche Aufgaben
- 736/A(E) - Angleichung der Rechtzeitigkeitserfordernisse von mittels elektronischem Rechtsverkehr und E-Mail erfolgenden Eingaben mit auf postalischem Weg erfolgenden Eingaben im Verwaltungsverfahren