Parlamentskorrespondenz Nr. 804 vom 15.07.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge der SPÖ und der NEOS zum Themenbereich Arbeit

Wien (PK) – Bunt gemischt ist die Themenpalette der von der SPÖ und den NEOS in der letzten Plenarwoche eingebrachten Entschließungsanträge zum Themenbereich Arbeit. So geht es den NEOS darum, Personen, die sich an einem Elementarpädagogik-Kolleg zur Kindergartenpädagogin bzw. zum Kindergartenpädagogen ausbilden lassen, Zugang zu einem Fachkräftestipendium zu gewähren. Die SPÖ fordert unter anderem klare Regelungen für Home-Office sowie einen leichteren Zugriff auf Abfertigungsgelder für Personen, die in Corona-Zeiten ihre Arbeit verloren haben. Zudem darf Corona-bedingte Kurzarbeit ihrer Meinung nach nicht zu Nachteilen bei der Schwerarbeitspension führen. Auch für einen verbesserten Arbeitsschutz in der Landwirtschaft macht sich die SPÖ stark.

Fachkräftestipendium für Ausbildung an einem Kolleg für Elementarpädagogik

Hintergrund für den Antrag der NEOS ist der Umstand, dass nur eine Minderheit der jungen Menschen, die an den Bundesanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) die fünfjährige Ausbildung zur Kindergartenpädagogin bzw. zum Kindergartenpädagogen absolvieren, diesen Beruf auch ergreift. Abgeordneter Gerald Loacker befürchtet daher einen Personalmangel in diesem Bereich, zumal der Bedarf an einschlägigen Fachkräften durch den geplanten weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Ausweitung von Öffnungszeiten zusätzlich steigen wird. Mit der Wiederaufnahme des zweijährigen BAfEP-Kolleg, das sich an Erwachsene mit Matura oder Studienberechtigung richtet, in die Fachkräftestipendium-Liste könnte man dieser Gefahr seiner Meinung nach entgegenwirken (761/A(E)). Damit wäre die soziale Absicherung von Kolleg-BesucherInnen während der Ausbildung gewährleistet.

Dass sich auf Ausschreibungen von Kinderbetreuungseinrichtungen meist viele Personen bewerben, wie Arbeitsministerin Christine Aschbacher den zuständigen LandesrätInnen mitgeteilt hat, lässt Loacker nicht gelten. Seiner Meinung nach müsste man hier zwischen PädagogInnen und Hilfskräften differenzieren. Nur für Assistenz- und HelferInnen-Jobs gebe es sehr viele Bewerbungen.

Arbeitsschutz in der Landwirtschaft

Die SPÖ nimmt Kompetenzverschiebungen im Landarbeitsrecht sowie bekannt gewordene Arbeits- und Wohnbedingungen von ErntehelferInnen zum Anlass, um die Ratifizierung eines internationalen Abkommens betreffend den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft und einer zugehörigen Empfehlung einzumahnen. Demnach soll Arbeitsministerin Christine Aschbacher das Übereinkommen Nr. 184 und die Empfehlung Nr. 192 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dem Parlament zur Genehmigung vorlegen (773/A(E)).

Unter anderem geht es laut Abgeordnetem Rainer Wimmer um geeignete Schutzbestimmungen für Beschäftigte in der Landwirtschaft, angemessene Budgetmittel für Kontrollen, den sachgerechten Umgang mit chemischen Stoffen und die Vermeidung von Risiken im Umgang mit Tieren. Außerdem gelte es, junge ArbeitnehmerInnen von gefährlichen Arbeiten fernzuhalten, Zeit- und Saisonarbeitskräften den gleichen Schutz wie anderen Beschäftigten zu gewähren und angemessene Sozialeinrichtungen ohne finanzielle Belastung der ArbeitnehmerInnen bereitzustellen.

Verbesserte Regelungen für Home-Office bzw. Teleworking

Ein weiteres Anliegen sind der SPÖ verbesserte Rahmenbedingungen für Home-Office bzw. Teleworking (800/A(E)). Es brauche unter anderem einen adäquaten Unfallversicherungsschutz und ein Gleichbehandlungsgebot in Unternehmen, was den Zugang zu Telearbeit, das Gehalt, Aufstiegsmöglichkeiten, gleitende Arbeitszeit und betriebliche Weiterbildung betrifft, hebt Christian Drobits hervor. Zudem müsse sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Betriebsmittel wie Handy, Computer und VPN-Netzwerke zur Verfügung stellt und auch für die technische Datensicherheit Sorge trägt. Auch die Schaffung eines eigenen Betriebsvereinbarungs-Tatbestands und eine verpflichtende Belehrung für ArbeitnehmerInnen gehören zum Forderungskatalog der SPÖ.

In den Erläuterungen zum Antrag weist Drobits darauf hin, dass die Corona-Krise die Arbeitswelt der ÖsterreicherInnen massiv verändert habe und der Anteil der Beschäftigten im Home-Office – zur Minimierung von Ansteckungsrisiken – stark gestiegen sei. Demnach waren laut einer im Auftrag der Arbeiterkammer Wien durchgeführten Befragung im April 42% der Beschäftigten im Home-Office. Andere Umfragen zeigten, dass sich viele für die Zukunft eine Mischung aus Arbeitszeit im Büro und zu Hause vorstellen könnten. Dazu gebe es aber Präzisierungsbedarf im Arbeitsrecht, macht Drobits geltend. Auch am häuslichen Schreibtisch müssten die gleichen Schutzrechte und -normen wie bei Arbeit am Betriebsstandort gelten, nicht zuletzt um Beschäftigte vor Selbstausbeutung zu schützen. Ebenso erachtet die SPÖ Spielregeln für branchenspezifische und betriebsangepasste Lösungen in Kollektivverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen für notwendig.

SPÖ macht sich für SchwerarbeiterInnen stark

Sorge bereiten der SPÖ auch etwaige negative Auswirkungen von Corona-bedingter Kurzarbeit auf die Schwerarbeitspension. Da für den Erhalt einer Schwerarbeitspension unter anderem 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren benötigt werden, könnte vorübergehende Kurzarbeit vor allem für jene Beschäftigten schlimme Folgen haben, die bereits einen Pensionsantrag gestellt haben oder in absehbarer Zeit einen solchen stellen wollten, warnt Alois Stöger. Fehlende Monate könnten möglicher Weise nicht mehr aufgeholt werden, insbesondere wenn unmittelbar nach der Kurzarbeit eine Kündigung erfolge. Stöger fordert daher eine gesetzliche Regelung, die verhindern soll, dass sich Corona-bedingte Kurzarbeit nachteilig auf einen Anspruch auf Schwerarbeitspensionen auswirkt (801/A(E)).

Erleichterter Zugriff auf Abfertigungsgelder

Geht es nach der SPÖ, soll darüber hinaus Beschäftigten, die in den vergangenen Monaten ihre Arbeit verloren haben bzw. in nächster Zeit verlieren werden, der Zugriff auf Abfertigungsgelder erleichtert werden. Auch wenn sie bisher weniger als drei Jahre gearbeitet haben, sollen sie sich demnach ihre bislang erworbenen Anwartschaften auszahlen lassen können. Die Regelung soll laut Christian Drobits zumindest für zwischen 16. März 2020 und 31. März 2021 beendete Arbeitsverhältnisse – mit Ausnahme von Selbstkündigungen – gelten (802/A(E)).

Begründet wird die Initiative damit, dass sich viele in der Corona-Zeit arbeitslos gewordene Menschen in einer finanziellen Notlage befinden und der Zugriff auf Abfertigungsgelder den Betroffenen helfen könnte, ihre Notlage zu überbrücken. Bei einem Bruttoverdienst von 2.000 € und zweijähriger Beschäftigung wäre immerhin bereits eine Anwartschaft von 850 € gegeben, bei knapp drei Jahren wären es ca. 1.300 €, rechnet Drobits vor. (Schluss) gs