Parlamentskorrespondenz Nr. 836 vom 29.07.2020

Neu im Budgetausschuss

Quartalsberichte zu ESM und Zahlungsbilanzstabilisierung

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss liegt nun ein Bericht vor, in dem Finanzminister Gernot Blümel über die im 2. Quartal 2020 im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen  informiert. Ein weiterer Ressortbericht erläutert die Maßnahmen, die in den Monaten April bis Juni 2020 auf Grundlage des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes ergriffen wurden.

Spanien, Zypern und Griechenland weiter im Fokus der Stabilitätshilfe

Im Mittelpunkt des Maßnahmenberichts betreffend den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) (27/BA) stehen Spanien, Zypern und Griechenland. Daraus geht hervor, dass Spanien sämtliche Auflagen des im Dezember 2013 ausgelaufenen Hilfsprogramms fristgerecht erfüllt und seit Juli 2014 mehrere frühzeitige Rückzahlungen an den ESM vorgenommen hat. Die letzte dementsprechende Zahlung von 3 Mrd. € erfolgte im Oktober 2016, sodass der ausstehende Darlehensbetrag gegenüber dem ESM nun noch rund 23,7 Mrd. € beträgt. Die Rückzahlungen erfolgen planmäßig in jährlichen Raten zwischen 2022 und 2027. Seit Ende des Programms unterliegt Spanien einer Post-Programm-Überwachung mit halbjährlicher Prüfmission. Vor der COVID-19-Krise befand sich das Land auf moderatem Wachstumskurs mit leicht sinkender öffentlicher Verschuldung. Das Krisenpaket werde nun die Verschuldung weiter in Fahrt bringen, heißt es im Bericht.

Was Zypern betrifft, endete das EMS-Programm, aus dem nur 6,3 Mrd. € in Anspruch genommen wurden, mit 31. März 2016. Die Rückzahlung der Darlehen beginnt 2025 und endet 2031. Wie Spanien unterliegt auch Zypern einer halbjährlichen Prüfmission im Rahmen der Post-Programm-Überwachung. Zypern hat sich, wie der Bericht anmerkt, nach der Bankenkrise gut erholt, die Pandemie werde sich aber besonders negativ auf die Branchen Tourismus und Transport auswirken. Gerechnet wird mit einer weiteren Erhöhung des Leistungsbilanzdefizits auf 11% des BIP und mit einem Anstieg der Staatsschuldenquote.

Das EMS-Hilfsprogramm für Griechenland schließlich endete am 20. August 2018. Nach einer planmäßigen Rückzahlung von 2 Mrd. € beläuft sich der ausstehende Darlehensbetrag gegenüber dem ESM auf 59,9 Mrd. €, wobei die Rückzahlung planmäßig zwischen 2034 und 2060 erfolgt. Griechenland unterliegt einer verstärkten Überwachung durch die Europäische Kommission mit vierteljährlicher Prüfmission. In ihrem jüngsten Bericht kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass angesichts der aktuellen Situation alle erforderlichen Maßnahmen gesetzt worden sind. Die Eurogruppe verständigte sich in der Folge auf die Freigabe der nächsten Tranche der schuldenerleichternden Maßnahmen.

Bisher 114 Mio. € Zinseinnahmen aus bilateralen Darlehen für Griechenland

In seinem Bericht über die aufgrund des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes getroffenen Maßnahmen (28/BA) beziffert das Finanzministerium die kumulierten Zinseinnahmen Österreichs aus den bilateralen Darlehen für Griechenland mit 114,1 Mio. € und teilt darüber hinaus mit, dass Griechenland die erste Tilgungszahlung in der Höhe von rund 5,2 Mio. € geleistet hat. Der gesetzlich relevante Stand der österreichischen Haftungen für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wiederum betrug zum Ende des 2. Quartals 2020 rund 9,48 Mrd. € für Kapital. In Summe beliefen sich die Haftungen (für Kapital plus Zinsen, inklusive Übergarantien) des Bundes für Finanzierungen der EFSF auf rund 10,72 Mrd. €. (Schluss) hof