Parlamentskorrespondenz Nr. 847 vom 11.08.2020

Neu im Unterrichtsausschuss

Regierung bringt gesetzliche Grundlagen zu Ethikunterricht an Schulen ein

Wien (PK) – Jene Schülerinnen und Schüler der Oberstufen mittlerer und höherer Schulen, die sich vom Religionsunterricht abmelden, sollen ab dem Schuljahr 2021/22 einen Ethikunterricht im Ausmaß von zwei Wochenstunden besuchen. Das sieht ein nunmehr von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf (344 d.B.) vor. Begründet wird die Vorlage laut Erläuterungen mit dem Umstand, dass SchülerInnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, keine Bildung im gleichen Ausmaß erhalten.

Mit der ab der neunten Schulstufe aufsteigenden Einführung im Schuljahr 2021/22 soll der Vollausbau in der AHS im Schuljahr 2024/25 und in der BMHS im Schuljahr 2025/26 erreicht werden. In organisatorischer Hinsicht ist laut Vorlage geplant, den Ethikunterricht klassenweise zeitgleich zum Religionsunterricht abzuhalten. Im Falle von weniger als zehn teilnehmenden SchülerInnen ist zunächst eine Zusammenlegung von Klassen derselben Schulstufe, dann mit anderen Klassen der Schule und schließlich auch eine schulübergreifende Zusammenlegung möglich.

Zu den finanziellen Auswirkungen geht das Bildungsministerium im Gesetzesvorblatt von einem jährlichen Mehrbedarf für das Bundeslehrpersonal von 2,8 Mio. € zu Beginn im Jahr 2021 bis 38,7 Mio. € im Endausbau im Jahr 2026 aus. Für die Fortbildung der Lehrenden werden Kosten von 683.000 € (2020) und 912.000 € (ab 2021) angeführt. (Schluss) gun


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