Neu im Justizausschuss
Antrag der Regierungsparteien betreffend Fristerstreckungen für KreditnehmerInnen
Weitere Fristerstreckung bei Krediten
Wien (PK) - Ein Antrag der Regierungsparteien auf Änderung des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes (831/A) zielt darauf ab, KreditnehmerInnen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiterhin zu entlasten. In diesem Sinn soll nun die Frist für die Leistungsverpflichtung um drei Monate erstreckt werden. Konkret endet damit der Zeitraum, in dem der Fälligkeitstermin der betreffenden Ansprüche des Kreditgebers auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen zu liegen hat, nicht mehr am 31. Oktober 2020, sondern am 31. Jänner 2021. Im gleichen Ausmaß erstreckt werden zudem auch die Fristen betreffend die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung sowie jene betreffend Kredite nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz. (Schluss) hof