Parlamentskorrespondenz Nr. 890 vom 15.09.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

Kurzarbeitsregelung für Lehrlinge soll bis März 2021 verlängert werden

Wien (PK) – Mit einem Antrag auf Änderung des Berufsausbildungsgesetzes wollen die Koalitionsparteien die Möglichkeit der Kurzarbeit für Lehrlinge entsprechend dem Ende der "COVID-Kurzarbeitsphase 3" bis 31. März 2021 verlängern (832/A). Das Instrument war für Lehrlinge bisher mit Ende August 2020 befristet, die neue Befristung soll rückwirkend mit 1. September 2020 in Kraft treten. Der Begründung zufolge hat sich das Modell in der aktuellen Lage bewährt und soll auch weiterhin genutzt werden können, um Unternehmen mit betrieblicher Kurzarbeit die Ausbildung von Lehrlingen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Es könne "vorsichtig" mit bis zu fünf Prozent bzw. rund 5.000 der betrieblich ausgebildeten Lehrlinge gerechnet werden, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen. (Schluss) mbu

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