Parlamentskorrespondenz Nr. 904 vom 18.09.2020

Neu im Innenausschuss

Regierungsentwurf sieht Vereinfachungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels vor

Wien (PK) – Eine dem Innenausschuss zugewiesene Regierungsvorlage (349 d.B.) bringt Verfahrenserleichterungen bei der Niederlassung von Personen, die im erweiterten Angehörigenkreis von UnionsbürgerInnen stehen. So soll diese Personengruppe (dazu zählen etwa LebenspartnerInnen oder Pflegebedürftige) bei Vorliegen der Voraussetzungen künftig einfacher eine Niederlassungsbewilligung inklusive der Möglichkeit zur selbstständigen Erwerbstätigkeit erhalten und nach zwei Jahren auf den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" umsteigen können. Neben der Verkürzung der Verfahrensfrist auf 90 Tage ist auch die Option der Inlandsantragstellung vorgesehen. Bei Beantragung einer "Rot-Weiß-Rot-Karte" soll künftig außerdem der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft entfallen. Laut Regierungsplänen dient dies der Förderung der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten.

Hintergrund für die Anpassungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist ein Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Freizügigkeitsrichtlinie der Europäischen Union. In Folge des Brexit sind außerdem innerstaatliche Regelungen hinsichtlich des Aufenthalts von britischen StaatsbürgerInnen und ihren Angehörigen nötig. Damit das Vereinigte Königreich auch weiterhin als sicherer Herkunftsstaat gilt, werden im BFA-Verfahrensgesetz Vorkehrungen getroffen.

Neuregegelt werden sollen auch die BFA-Bestimmungen zur verpflichtenden Rückkehrberatung von Fremden hinsichtlich des Zeitpunkts der Inanspruchnahme des Beratungsgesprächs. Im Sinne der Stärkung der freiwilligen Rückkehr soll der Termin an den Eintritt der Rechtskraft der Rückkehrentscheidung geknüpft werden, um behördlichen Zwang bei der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung zu vermeiden.

Im Asylgesetz wird darüber hinaus der Begriff "Familienangehöriger" um gesetzliche VertreterInnen minderjähriger AsylwerberInnen erweitert. (Schluss) fan