Parlamentskorrespondenz Nr. 1026 vom 13.10.2020

Frauenanteil im Bundesdienst leicht gestiegen

Regierung legte 13. Gleichbehandlungsbericht des Bundes vor

Wien (PK) – Der Frauenanteil im Bundesdienst betrug 2019 42,5%. Er ist damit seit 2017, wo er bei 42,1% lag, leicht gestiegen. Das geht aus dem 13. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (III-176 d.B.) hervor, den die Bundesregierung vorgelegt hat.

Der Bericht erscheint seit 1996 alle zwei Jahre und soll informieren, inwiefern Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst verwirklicht werden. Außerdem gibt er Auskunft über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes. Der aktuelle Bericht beschäftigt sich mit den Zahlen aus dem Zeitraum Anfang 2018 bis Ende 2019. Er umfasst also die Regierungszeit der Koalition aus ÖVP und FPÖ sowie die Zeit der Übergangsregierung unter Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen durch die Novelle des Bundesministeriengesetzes – die Ressorts wurden mit 8. Jänner 2018 neu verteilt – nur begrenzt mit den vorherigen Berichten vergleichbar sind. Zudem wurde der 8. Jänner 2018 als Stichtag herangezogen (statt dem 31. Dezember 2017).

Die meisten Frauen im Krankenpflegedienst, bei Lehrpersonen und im juristischen Bereich

Im gesamten Bundesdienst lag der Frauenanteil mit 42,5% im Jahr 2019 unter 50%. In einzelnen Berufsgruppen waren jedoch mehr als die Hälfte der Beschäftigten Frauen. Im Krankenpflegedienst waren mit 65,5% die meisten Frauen tätig, gefolgt von 60,1% bei den Lehrpersonen. In der Gruppe der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte lag der Anteil (mit 54,4%) ebenso wie im Verwaltungsdienst (53%) über 50%. Wie auch in der Vergangenheit ist der Frauenanteil im Militärischen Dienst und im Exekutivdienst am geringsten. In beiden Berufsgruppen stieg er von 2017 bis 2019 aber an: Von 2,5 auf 3,2% im Militärischen Dienst und von 16,5 auf 18,5% im Exekutivdienst.

Aufgeschlüsselt nach Qualifikationsgruppen erhöhte sich der Frauenanteil bei den AkademikerInnen, den MaturantInnen sowie im Fachdienst und Mittleren Dienst leicht von 2017 auf 2019. Der Anstieg in der Gruppe der AkademikerInnen sei laut Bericht eng mit dem Anstieg bei den Lehrpersonen, RichterInnen und StaatsanwältInnen verbunden. Im Hilfsdienst sank der Frauenanteil von 45 auf 39,6%.

Frauenanteil in 13 von 18 Ressorts und sonstigen Obersten Organen erhöht

Die Ressorts und sonstigen Obersten Organe weisen aufgrund ihrer spezifischen Strukturen unterschiedliche Frauenanteile auf, wie der Bericht darlegt. Im Vergleich zu 2017 erhöhte sich der Frauenanteil in 13 der 18 Ressorts und sonstigen Obersten Organe. Prozentuell am meisten Frauen waren 2019 in der Volksanwaltschaft beschäftigt (66,3%), die wenigsten im Bundesministerium für Landesverteidigung (12,1%).

Die höchsten prozentuellen Steigerungen von 2017 bis 2019 gab es beim Rechnungshof (von 47,2 auf 50,5%) und beim Verwaltungsgerichtshof (von 56,3 auf 58,7%). Auch im Finanzministerium, im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, im Innenministerium, und in der Präsidentschaftskanzlei stieg der Frauenanteil um über ein Prozent. Ein Rückgang des Frauenanteils – wenn auch ausgehend von einem hohem Niveau – war bei der Volksanwaltschaft (von 70,9 auf 66,3%), im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (von 64 auf 59,6%) und beim Verfassungsgerichtshof (von 65,9 auf 63,6%) zu verzeichnen.

Weiter Aufholbedarf beim Frauenanteil in Führungspositionen

Wesentlich in der Frage nach der Gleichstellung von Frauen und Männern ist, inwiefern Frauen in Führungspositionen vertreten sind, zumal sie dort mehr Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten vorfinden und ein höheres Einkommen erhalten. Der Bericht widmet sich daher auch der Repräsentation von Frauen in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen, also den höchsten Gehaltsklassen. 2019 waren in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen 36,2% Frauen vertreten. Das ist zwar eine Steigerung im Vergleich zu 2017 (35,3%), liegt aber nach wie vor unter dem Anteil der Frauen am Gesamtpersonal von 42,5%. Trotz der Verbesserungen in der Vergangenheit bestehe Aufholbedarf, wird im Bericht festgehalten.

Die Teilbeschäftigung im Bund war mit 17,2% relativ niedrig, zeigt der Bericht. Zum Vergleich: Insgesamt waren 2019 28,5% aller unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich teilbeschäftigt. Auch die Teilzeitquote der Frauen im Bundesdienst lag mit 31,6% deutlich unter der Quote aller in Österreich unselbstständig erwerbstätigen Frauen (48,5%). Nur 6,5% der Männer im Bundesdienst waren teilbeschäftigt. Der Anteil der teilbeschäftigten Frauen war bei den Lehrpersonen, im Krankenpflegedienst und im Verwaltungsdienst am höchsten.

Bei den VerwaltungspraktikantInnen waren Ende 2019 rund zwei Drittel weiblich, unter den Lehrlingen 59%. In der ersten Gruppe stieg der Anteil seit 2017 leicht von 65 auf 67%, bei den Lehrlingen blieb der konstant.

Der Gleichbehandlungsbericht des Bundes befasst sich auch mit den Entwicklungen beim Arbeitsmarktservice, bei der Österreichischen Nationalbank und bei der Finanzmarktaufsicht. Beim AMS ist der Frauenanteil im Zeitraum von 2017 bis 2019 von 65,9 auf 66,5% gestiegen. In der OeNB ist er mit 39% gleich geblieben. Und bei der FMA ist er von 54 auf 53% zurückgegangen.

Gleichbehandlungskommission verzeichnet 144 Anträge

Der zweite Teil des Berichts bildet die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die sich in zwei Senate gliedert, ab. Senat I befasst sich mit Fragen in Bezug auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und Mehrfachdiskriminierung. Senat II ist für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zuständig. Die Senate haben auf Antrag oder von Amts wegen ein Gutachten zu erstatten, ob durch eine bestimmte Handlung oder Unterlassung das Gleichhandlungs- bzw. das Frauenförderungsgebot verletzt wurde.

Zwischen 1. Jänner 2018 und 31. Dezember 2019 wurden von der Kommission 144 Anträge behandelt. An den Senat I ergingen 58 der Anträge, davon rund drei Viertel (44) von bzw. für weibliche Bedienstete. Senat II hat sich mit 86 Anträgen befasst, wovon die Mehrheit (76) von bzw. für männliche Bedienstete eingebracht wurden. Insgesamt fanden 30 Sitzungen statt, 16 vom Senat I, 14 vom Senat II. Die meisten Anträge an beide Senate betrafen Fälle aus dem Innenministerium, nämlich 19 im Senat I und 32 im Senat II. Schluss (kar)