Parlamentskorrespondenz Nr. 1059 vom 16.10.2020

Neu im Sozialausschuss

SPÖ fordert Nachbesserungen bei der Sonderbetreuungszeit und beim Bildungsbonus und will Kurzarbeit auf "Persönliche Assistenz" ausweiten

SPÖ pocht auf Rechtsanspruch bei Sonderbetreuungszeit

Wien (PK) – Die SPÖ hat bereits mehrfach einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gefordert. Nun nimmt sie mit einem Antrag auf Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes einen neuen Anlauf (904/A). ArbeitnehmerInnen müsse es möglich sein, ihren Betreuungspflichten nachzukommen, wenn Schulen oder Kindergärten kurzfristig geschlossen werden oder die üblichen Betreuungsstrukturen für pflegebedürftige bzw. behinderte Angehörige ausfallen, argumentieren Sozialsprecher Josef Muchitsch und seine FraktionskollegInnen. Die derzeitige Rechtslage sorge aufgrund der Zustimmungspflicht des Arbeitgebers für Unsicherheit. Auch wer mit einer schwerkranken Person in einem Haushalt lebt, die zur COVID-19-Risikogruppe gehört, soll demnach Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können.

Als Ausgleich für die ArbeitgeberInnen schlägt die SPÖ einen vollen Kostenersatz für Lohnfortzahlungen während der Sonderbetreuungszeit vor. Derzeit wird nur die Hälfte der Kosten ersetzt.

Bildungsbonus soll ausgeweitet, Notstandshilfe weiterhin aufgestockt werden

Ein weiteres Anliegen ist SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch eine Ausweitung des vor kurzem vom Parlament beschlossenen Bildungsbonus (905/A). Dieser beträgt 4 € pro Tag und steht nach derzeitiger Rechtslage Arbeitslosen zu, die im Auftrag des AMS an einer zumindest viermonatigen Schulung oder anderen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, sofern diese nach dem 30. September 2020 begonnen hat bzw. vor Dezember 2021 startet.

Für die SPÖ ist allerdings nicht einsichtig, warum SchulungsteilnehmerInnen, die schon vor dem Oktober mit einer längeren Ausbildungsmaßnahme begonnen haben, von dieser finanziellen Zusatzleistung zum Arbeitslosengeld und zum allgemeinen Schulungsgeld ausgeschlossen sind. Schließlich seien gerade im September viele Ausbildungslehrgänge für Jugendliche und im Pflegebereich gestartet worden, macht Muchitsch geltend. Außerdem drängt er auf eine Regelung, wonach der Bildungsbonus nicht gepfändet werden darf.

Weitere Punkte der Gesetzesinitiative betreffen die im September gewährte Einmalzahlung für Arbeitslose in der Höhe von 450 €. Die SPÖ fordert, den Beobachtungszeitraum auszudehnen, den Bezug von Krankengeld zu berücksichtigen und auch hier die Unpfändbarkeit festzuschreiben. Schließlich pocht die SPÖ darauf, die vor dem Sommer beschlossene vorübergehende Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes bis Ende März 2021 zu verlängern.

Kurzarbeit für AssistentInnen von behinderten Menschen

Ein von SPÖ-Abgeordneter Verena Nussbaum eingebrachter Gesetzesantrag zielt auf die Einbeziehung der sogenannten "Persönlichen Assistenz" in das Kurzarbeitsmodell ab (907/A). Behinderte Menschen, die AssistentInnen beschäftigen, sollen demnach Anspruch auf Kurzarbeitsbeihilfe erhalten, wenn sie vorübergehend weniger Unterstützung benötigen. Da kein "Betrieb" vorliege, könne derzeit auch keine Kurzarbeit beantragt werden, gibt Nussbaum zu bedenken. (Schluss) gs