Parlamentskorrespondenz Nr. 1060 vom 16.10.2020

Neu im Unterrichtsausschuss

ÖVP und Grüne planen Ausweitung des COVID-19-Schulstornofonds sowie Förderung benachteiligter SchülerInnen durch EU-Mittel

Wien (PK) – Der Härtefonds für coronabedingt stornierte Schulveranstaltungen soll auf das laufende Schuljahr ausgeweitet werden. Neben diesem Antrag liegt auch eine Entschließung der Regierungsparteien vor, um benachteiligte Gruppen im Bildungsbereich mit EU-Mitteln zu unterstützen.

Ausweitung des COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds

Bereits mit dem 3. COVID-19-Sammelgesetz wurden Vorkehrungen getroffen, um die Kosten für Schulveranstaltungen, die aufgrund der Pandemie abgesagt oder verschoben werden mussten, erstatten zu können. Nun soll das COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz auf das gesamte Schuljahr 2020/21 ausgeweitet werden (924/A). Ersatzfähig sind für vertragliche Verpflichtungen zu Veranstaltungen, die vor dem 11. März 2020 eingegangen wurden, bis zu 80% der Kosten, danach bis zu 70%. Ab diesem Zeitpunkt hätte jedem bewusst sein müssen, dass Veranstaltungen möglicherweise nicht durchführbar sein werden, so die Begründung für den gewählten Stichtag. Anträge sollen bis zum 30. Juli 2021 gestellt werden können.

EU-Mittel für benachteiligte Kinder und Jugendliche

An den Bildungsminister herangetragen wird die Aufforderung, für besonders benachteiligte Gruppen im Bildungsbereich entsprechende Ressourcen bereitzustellen, um längerfristige Maßnahmen und Förderangebote zur Abfederung von Lerndefiziten zu finanzieren (970/A(E)). Dafür sollen die von der Europäischen Union bereitgestellten Töpfe (etwa REACT-EU) genutzt werden. Ungleichheiten seien durch die Corona-Krise verschärft worden und die Gefahr, zurückzufallen, sei auch vor dem Hintergrund psychosozialer Belastungen groß. Das Sommerschul-Modell konnte weder alle SchülerInnen erreichen, noch alle Defizite ausgleichen, heißt es im Entschließungsantrag von Grünen und ÖVP ferner. (Schluss) fan


Themen