Parlamentskorrespondenz Nr. 1155 vom 09.11.2020

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Ausbau der Kooperation zwischen den europäischen Verbraucherbehörden

Wien (PK) – Die Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten vor allem im Rahmen des digitalen Binnenmarkts steht im Mittelpunkt einer Regierungsvorlage, die im Konsumentenschutzausschuss behandelt wird (409 d.B.). Grundlage dafür ist die neue europäische Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (VBKVO), die einen wirksameren Rahmen für die Zusammenarbeit in diesem Bereich schaffen sowie die Einhaltung der Verbrauchervorschriften verbessern soll. Im Konkreten wird der Anwendungsbereich der VBKVO geändert und erweitert sowie ein neues Verfahren vor der Telekom-Control-Kommission in Bezug auf ausgewählte Anbieter im digitalen Umfeld geschaffen. In Hinkunft sind von der Verordnung 27 Rechtsmaterien (ab 2022 insgesamt 28) umfasst, wobei den zuständigen Verbraucherbehörden zusätzliche Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse eingeräumt werden. In der Vorlage wird zudem darauf verwiesen, dass die Durchsetzung individueller Rechtsansprüche von VerbraucherInnen nicht Gegenstand der Verordnung ist. Durch die Wahrnehmung der Aufgaben entstehen für den Bund Kosten in der Höhe von 845.000 € im Jahr 2021, in den Folgejahren jeweils etwa 658.000. (Schluss) sue