Parlamentskorrespondenz Nr. 1247 vom 23.11.2020

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanträge zum Themenbereich Arbeit

Wien (PK) – Die Opposition hat verschiedene Anträge zum Themenbereich Arbeit eingebracht. So schlagen die NEOS etwa vor, einen Vollzeit-Bonus von 450 € für ArbeitnehmerInnen einzuführen, die von einem Beschäftigungsverhältnis in Kurzarbeit zu einem vollen Beschäftigungsverhältnis wechseln. Zudem sehen sie die Notwendigkeit, etwas gegen die hohe Zahl von Lehrabbrüchen zu unternehmen. Die FPÖ pocht auf eine höhere Unternehmensförderung für Lehrstellen, die SPÖ auf eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes.

FPÖ pocht auf höhere Förderung für Lehrstellen

Bereits im September hat die FPÖ einen Entschließungsantrag eingebracht, der auf eine höhere Förderung für Lehrstellen hinausläuft. Die Beratungen darüber wurden im Wirtschaftsausschuss vertagt, nun wurde eine gleichlautende Initiative (992/A(E)) dem Sozialausschuss zugewiesen.

Konkret geht es Erwin Angerer und seinen FraktionskollegInnen um die Umsetzung von Vorschlägen des Lehrlingsexperten Egon Blum. Unternehmen, die Lehrlinge aufnehmen, sollen demnach im ersten Lehrjahr monatlich 400 €, im zweiten Lehrjahr 200 € und im dritten Lehrjahr 100 € für jeden Lehrling erhalten, und zwar jeweils 14-mal jährlich. Die FPÖ hofft, durch diesen "Blum-Bonus Corona" die bestehende Lehrstellenlücke verkleinern bzw. schließen zu können. Vor allem in Wien sei die Situation dramatisch, macht die FPÖ geltend. Auch die NEOS haben bereits einen ähnlichen Antrag eingebracht, der im Nationalrat jedoch keine Mehrheit fand.

NEOS schlagen Einführung eines Vollzeit-Bonus vor …

Einen Vollzeit-Bonus in der Höhe von 450 € für ArbeitnehmerInnen, die von einem Beschäftigungsverhältnis in Kurzarbeit zu einem voll entlohnten Beschäftigungsverhältnis wechseln, schlagen die NEOS vor (994/A(E)). Damit würde man nicht nur einen Anreiz für betroffene Beschäftigte setzen, sondern auch Unternehmen motivieren, ihre MitarbeiterInnen nicht unnötig lange in Kurzarbeit zu halten, glaubt Sozialsprecher Gerald Loacker. Ein Wechsel hätte zudem den Vorteil, den Fachkräftemangel in gewissen Bereichen abzufedern. Gleichzeitig würden höhere Sozialversicherungsbeiträge fließen und Einsparungen bei der Kurzarbeitshilfe erzielt.

Am Beginn der COVID-19-Pandemie sei Kurzarbeit sicher eine wesentliche Maßnahme zur Abschwächung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise gewesen. Diese mache aber nur als Überbrückungshilfe Sinn und müsse auf ein ökonomisch sinnvolles Maß eingeschränkt werden, um Steuergeld nicht langfristig für die Konservierung kriselnder Sektoren einzusetzen, mahnt Loacker.

… und wollen hohe Zahl von Lehrabbrüchen unter die Lupe nehmen

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker spricht sich überdies dafür aus, die hohe Zahl an Lehrabbrüchen genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Bundesregierung solle einen umfassenden Analysebericht vorlegen und Maßnahmen ausarbeiten, um dieser Entwicklung entgegenzutreten, heißt es in einem Entschließungsantrag (1000/A(E)). Laut Loacker wurden im Jahr 2019 16% der Lehrverhältnisse gelöst, vor allem die Tourismus- und Freizeitbranche weist demnach mit 30% eine überdurchschnittliche Quote auf, wie er einer Anfragebeantwortung entnimmt. Offenbar seien viele Lehrlinge mit den Anforderungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz überfordert, schließt Loacker aus dem Umstand, dass nach einvernehmlichen Lösungen und Lösungen in der Probezeit Lösungen durch den Lehrling selbst die häufigste Ursache für Lehrabbrüche sind. Eine abgeschlossene Lehrausbildung sei aber essenziell für eine erfolgreiche und nachhaltige Arbeitsmarktintegration, mahnt Loacker Gegenmaßnahmen ein.

Höheres Arbeitslosengeld: SPÖ startet neuen Anlauf

Die SPÖ fordert bereits seit Langem eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe. Nachdem ein entsprechender Gesetzesantrag zuletzt vom Nationalrat abgelehnt wurde, stoßen Sozialsprecher Josef Muchitsch und seine FraktionskollegInnen nun mit einem Entschließungsantrag (1050/A) nach. Demnach soll allen beim AMS als arbeitslos gemeldeten Personen rückwirkend ab April 2020 ein "COVID-19-Ausgleich" in Form eines 30%igen Zuschlags zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt werden. Arbeitslose Menschen und ihre Familien bräuchten eine bessere finanzielle Absicherung, betont Muchitsch.  (Schluss) gs