Parlamentskorrespondenz Nr. 1270 vom 24.11.2020

Neu im Sozialausschuss

SPÖ-Antrag zur Kassenreform, FPÖ will auch im Sozialausschuss über COVID-19-Impfungen diskutieren

Wien (PK) – Dem Sozialausschuss wurden in der vergangenen Woche auch zwei Anträge der FPÖ betreffend COVID-19-Tests und -Impfungen sowie betreffend die Abgeltung von Schäden durch coronabedingte Betriebsschließungen zugewiesen. Die SPÖ will eine im Zuge der Kassenreform beschlossene Bestimmung wieder rückgängig machen.

SPÖ: AUVA soll auch in Zukunft Pauschalbetrag an ÖGK überweisen

Konkret geht es der SPÖ darum, dass die noch bis Ende 2022 geltenden Bestimmungen zur Abgeltung wechselseitiger Ersatzansprüche zwischen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beibehalten werden und die AUVA auch über das Jahr 2022 hinaus der ÖGK einen Pauschalbetrag zur Abgeltung von Behandlungskosten für Berufskrankheiten und für Arbeitsunfälle überweist (1052/A(E)). Gleichzeitig soll dieser Pauschalbetrag, der bis 2022 mit 209 Mio. € festgesetzt ist, regelmäßig an die Steigerung der Beitragseinnahmen der AUVA angepasst werden.  SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan sieht nicht ein, dass künftig gesonderte Vereinbarungen zwischen der AUVA und der ÖGK notwendig sein werden, zumal er in diesem Zusammenhang befürchtet, dass dem Gesundheitswesen 150 Mio. € zugunsten von Unternehmen entzogen würden.

In der Begründung des Antrags weist Silvan die Argumentation zurück, dass der Pauschalbetrag überhöht wäre. Man dürfe nicht nur die Behandlungskosten für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten für eine Betrachtung heranziehen, betont er. Schließlich gingen auch andere Erkrankungen wie Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats sowie psychische Erkrankungen in einem hohen Maß auf die Arbeitswelt zurück und belasteten das Gesundheitswesen. Die Arbeitgeber würden von der Arbeitsleistung profitieren, ohne für die Gesundheitskosten aufkommen zu müssen, so Silvan. Zudem ist für ihn unbestritten, dass es im Bereich der Berufskrankheiten eine hohe Dunkelziffer gibt. Auch die hohen bürokratischen Kosten für etwaige Einzelverrechnungen führt die SPÖ in den Erläuterungen zum Antrag ins Treffen.

FPÖ gegen COVID-19-Zwangstestungen und -Zwangsimpfungen

Die FPÖ fordert in einem Entschließungsantrag (1090/A(E)) ein gesetzliches Verbot für Zwangsimpfungen und Zwangstestungen, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder ähnlichen Infektionen stehen. Auch für einzelne Berufsgruppen, Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen soll es demnach keine Impfpflicht geben dürfen. Im Impfschadengesetz wollen FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen etwaige Schäden durch COVID-19-Impfungen ausdrücklich berücksichtigen.

Begründet wird die Initiative von der FPÖ mit der Befürchtung, dass es in Österreich, ähnlich wie in der Slowakei, zu COVID-19-Massentestungen der gesamten Bevölkerung kommen könnte und dabei durch Sanktionen für nicht getestete Menschen wie Quarantäneanordnungen entsprechender Zwang ausgeübt wird. Zudem verweist Kickl auf einen Passus im Epidemiegesetz, wonach Bezirksverwaltungsbehörden zum Schutz vor einer Weiterverbreitung meldepflichtiger Erkrankungen im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika anordnen können. Gleichzeitig sei mit dem Budgetbegleitgesetz Vorsorge für die Beschaffung von großen Mengen an Impfstoffen und Antigen-Tests getroffen worden. Wenn verpflichtende Testungen kommen, seien auch verpflichtende Impfungen mittelfristig nicht mehr auszuschließen, heißt es dazu in den Erläuterungen. Gleichlautende Anträge (1089/A(E), 1091/A(E)) wurden dem Konsumentenschutzausschuss und dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.

FPÖ fordert volle Schadensabgeltung bei Betriebsschließungen

Bereits mehrfach hat die FPÖ eine volle Schadensabgeltung für Unternehmen im Falle coronabedingter Geschäfts- oder Betriebsschließungen gefordert. Nun nimmt sie mit einem Entschließungsantrag einen neuen Anlauf (1098/A(E)). Demnach sollen Betriebe bei verordneten Betretungsverboten Entschädigungen in jener Höhe erhalten, wie sie das Epidemigesetz in anderen Fällen grundsätzlich vorsieht. Außerdem drängen Gerald Hauser und seine ParteikollegInnen auf eine sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle betroffenen Betriebe, die alle Kosten plus einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächsten drei Monate abdecken soll. Auch für Privatpersonen solle es Unterstützungen geben. Es brauche einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich hält, unterstreicht Hauser. (Schluss) gs