Parlamentskorrespondenz Nr. 1280 vom 25.11.2020

Neu im Unterrichtsausschuss

Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des Schulorganisationsgesetzes

Wien (PK) – Ein umfassender Initiativantrag der Regierungsparteien sieht Änderungen im Schulorganisationsgesetz, im Schulunterrichtsgesetz und weiteren Gesetzen vor und bezweckt unter anderem die Überführung von E-Learning-Schulversuchen ins Regelschulwesen, die Weiterentwicklung der "Neuen Oberstufe" zur semestrierten Oberstufe sowie die Einräumung von Teilrechtsfähigkeit für Schulen und Pädagogische Hochschulen im Zusammenhang mit der Teilnahme an "Erasmus+".

E-Learning soll ins Regelschulwesen überführt werden

Die Abgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP) und Sibylle Hamann (Grüne) erinnern an den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterreicht im Zuge der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und resümieren, Schulen und Lehrpersonen hätten dabei bewiesen, dass sie den Umgang mit den neuen Technologien bestens beherrschen. In einem gemeinsamen Initiativantrag auf Änderung des Schulorganisationsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes und einer Reihe weiterer Gesetze (1065/A) schlagen sie nun vor, entsprechende bereits seit 2002 bestehende Schulversuche betreffend E-Learning in das Regelschulwesen zu überführen und für Informations- und Kommunikationstechnologien im grundsätzlich technologieneutralen Schulwesen eine gesicherte Rechtsgrundlage zu schaffen.

Weiterer Gesichtspunkt der Initiative ist die Teilrechtsfähigkeit in Bezug auf "Erasmus+". So soll, geht es nach den Regierungsparteien, allen Schulen Rechtspersönlichkeit hinsichtlich der rechtsgeschäftlichen Teilnahme am Förderprogramm "Erasmus+" zukommen, wobei für öffentliche Pädagogische Hochschulen die Teilrechtsfähigkeit diesbezüglich zu erweitern sei.

Darüber hinaus wollen ÖVP und Grüne auch die Erfahrungen mit den abschließenden Prüfungen im Schuljahr 2019/2020 in das Regelschulwesen einfließen lassen. So soll etwa die Leistungsbeurteilung der Prüfungsgebiete der Klausurprüfungen im Rahmen einer gesamthaften Betrachtung der Leistungen der letzten Schulstufe und der Reife- und Diplomprüfung erfolgen. Schließlich zielt der gemeinsam Entwurf der Regierungsparteien auch auf eine Weiterentwicklung der "Neuen Oberstufe" zur semestrierten Oberstufe ab und bringt gleichzeitig Regeln für den Wechsel von einer Schule, in der die semestrierte Oberstufe geführt wird, in eine Schule, in der die semestrierte Oberstufe nicht geführt wird und vice versa. (Schluss) hof


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