Parlamentskorrespondenz Nr. 1318 vom 27.11.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

NEOS für ein Gesamtkonzept für Wirtschaftshilfen, FPÖ fordert Änderungen für Dorfläden

Wien (PK) –Die NEOS setzen sich im Hinblick auf die Pandemie in Form eines Entschließungsantrags für ein Gesamtkonzept für Wirtschaftshilfen ein. Die FPÖ fordert mit einer Entschließung unter anderem, dass Direktvermarkter wie Dorfläden nicht mehr in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen sollten.

NEOS fordern Gesamtkonzept für Wirtschaftshilfen

Die Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen würden mitunter stark verspätet erfolgen, ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen inklusive allfälliger zukünftiger Entwicklungen fehle komplett, kritisieren die NEOS. Sie legen daher mit einem Entschließungsantrag einen Vorschlag für ein Gesamtkonzept für Wirtschaftshilfen vor (1122/A(E)) und fordern die Regierung auf, einen umfassenden Maßnahmenkatalog zu erstellen. Konkret geht es den AntragstellerInnen darum, dass etwa der EU-Rahmen voll ausgeschöpft werden soll, was Beihilfen betrifft. Der Fixkostenzuschuss Phase 2 sei nachhaltig und rasch aufzusetzen und müsse sowohl für den Lockdown-Fall, als auch für den Nicht-Lockdown-Fall Wirksamkeit entfalten. Weitere Forderungen umfassen die Bereitstellung eines Schutzschirms im Falle des Ausfalls der Wintersaison, die Einführung eines KMU Equity Fonds, ein effektives Moratorium bzw. eine Verlängerung der Maßnahmen über Abgabenrückstände und Kreditrückzahlungen bis Ende 2021 sowie eine Reform des Insolvenzrechts. Darüber hinaus geht es den NEOS um eine rechtliche Neugestaltung von Home-Office, um die Erstellung eines Reformpakets zur Senkung der Verwaltungslast für Unternehmen und zur Förderung von Wachstum sowie um eine klare Festlegung, welche Unternehmen, in welchem Umfang, mit welcher Dauer und mit welcher Begründung entschädigt werden.

FPÖ will Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden

Aktuell seien die Existenz und Neuerrichtung von Dorfläden durch gesetzliche Missstände und Rechtsunsicherheit bedroht, wirft die FPÖ mit einem Entschließungsantrag auf (1127/A(E)). Die Freiheitlichen fordern von der Bundesregierung, dass Direktvermarkter (Dorfläden, Selbstbedienungsläden) bei Erfüllung bestimmter Kriterien nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Die Regelungen würden nämlich zusammen mit dem Öffnungszeitengesetz bzw. entsprechenden Verordnungen in diesem Bereich zu rechtlichen Problemen führen, seien außerdem nicht mehr zeitgemäß und würden bis dato wenig Rücksicht auf nachteilige Entwicklungen im ländlichen Raum und auf die Pandemie nehmen. Kriterien für die Umsetzung könnten die Gemeinnützigkeit, eine eingeschränkte Produktpalette oder eine inadäquate Lebensmittelversorgung vor Ort sein, so der Antrag, der auch auf die regionale Wertschöpfung und den Beitrag zum Vertrieb regionaler Produkte der Nahversorger verweist. (Schluss) mbu


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