Parlamentskorrespondenz Nr. 1405 vom 11.12.2020

Neu im Volksanwaltschaftsausschuss

Initiativantrag soll klare Rechtslage betreffend Kommissionsmitglieder schaffen

Wien (PK) – Die Volksanwaltschaft greift für die Ausübung ihrer Kontrolltätigkeiten auf mehrere von ihr eingesetzte Kommissionen zurück. Die Art der Bestellung und Abberufung wurde in der Vergangenheit von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof juristisch unterschiedlich ausgelegt, wird in der Begründung eines Initiativantrags (1108/A) der Regierungsparteien erklärt. So ließ der Verfassungsgerichtshof etwa zuletzt offen, wie mit einer angefochtenen Abberufung umzugehen sei, während der Verwaltungsgerichtshof diese als Bescheid auslegte. Um künftig Klarheit zu schaffen, sieht der Antrag im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshof eine Ergänzung des Volksanwaltschaftsgesetzes 1982 vor. Die Einsetzung der Kommissionen sowie die Bestellung und Abberufung der Kommissionsmitglieder soll demnach der Gesetzgebung zugerechnet werden. (Schluss) gun